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EU-Bestäuberinitiative: New Deal für Bienen, Schwebfliegen und Co
EU-News | 25.01.2023
#Biodiversität und Naturschutz #Chemikalien #Landwirtschaft und Gentechnik

EU-Bestäuberinitiative: New Deal für Bienen, Schwebfliegen und Co

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© pixabay
Distelfalter

Ein Drittel der Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenarten ist stark rückläufig. Andere sind vom Aussterben bedroht. Die EU-Kommission hat am 24. Januar sowohl einen „neuen Deal für Bestäuber“ als auch die überarbeitete EU-Initiative für Bestäuber von 2018 vorgelegt. Eine vollständige Liste der Maßnahmen sowie Zeitpläne zur Umsetzung ist im Anhang der Mitteilung enthalten.

Das Hauptziel ist, den Artenverlust bei für die Ökosysteme und die Ernährung wichtigen Bestäuberinsekten bis 2030 umzukehren. Unter anderem hat die EU-Kommission drei Prioritäten mit konkreten Vorschlägen festgelegt: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen, Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs, Mobilisierung der Gesellschaft und Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Die Initiative legt einen starken Schwerpunkt auf Maßnahmen, die – laut EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius mit enger Unterstützung der EU-Kommission – von nationalen, regionalen und lokalen Behörden durchgeführt werden sollen.

Konkrete Vorschläge von Artenerhalt bis Wirtschaft einbeziehen

  1. Verbesserung der Erhaltung von Arten und Lebensräumen: Ausarbeitung von Erhaltungsplänen für bedrohte Bestäuberarten; Indikatorarten für Lebensräume ermitteln, die laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind; Konzept für ein Netz von ökologischen Korridoren für Bestäuber – sogenannte „Buzz Lines“ – ausarbeiten.
  2. Wiederherstellung von Lebensräumen in Agrarlandschaften: verstärkte Förderung einer bestäuberfreundlichen Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik.
  3. Minderung der Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Bestäuber: rechtliche Anforderungen zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes; zusätzliche Testmethoden zur Bestimmung der Toxizität von Pestiziden für Bestäuber, einschließlich subletaler und chronischer Auswirkungen; nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Umsetzung des Verordnungsvorschlags der Kommission vom Juni 2022 [EU-News 23.06.2022]).
  4. Verbesserung der Lebensräume von Bestäubern in städtischen Gebieten.
  5. Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels, invasiver gebietsfremder Arten und anderer Bedrohungen wie Biozide oder Lichtverschmutzung auf die Bestäuber.

Da ein weiterer Schwerpunkt der Initiative die Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen ist, soll ein umfassendes Überwachungssystem eingerichtet werden, das sich am EU Pollinator Monitoring Scheme – EU-PoMS orientiert. Geplant sind außerdem die Kartierung wichtiger Bestäubergebiete bis 2025, Kapazitätsaufbau und Verbreitung von Wissen.

Um die Gesellschaft zu mobilisieren und die strategische Planung und Zusammenarbeit zu fördern, sollen auch die Mitgliedstaaten nationale Strategien für Bestäuber entwickeln. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sollen zum Handeln ermutigt werden.

Vier von fünf Blütenpflanzen seien auf Bestäuber angewiesen, ganze Ökosysteme und der Lebensmittelanbau sind vom Schwund der Bestäuber bedroht. Die EU-Kommission forderte deshalb Rat und Parlament auf, die Initiative im Mitentscheidungsverfahren zügig zu unterstützen. Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) nennt in seinem Zwischenbericht über Bestäuber als Hauptursachen veränderte Landnutzung, Intensivlandwirtschaft und Pestizideinsatz, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten, Krankheitserreger und den Klimawandel. Diese wirkten oft zusammen und verstärkten sich gegenseitig, was den Druck auf Bestäuberinsekten erhöhe. Eine Studie von Dezember 2022 warnte, dass das Insektensterben indirekt bereits heute hunderttausendfach Menschenleben koste und schwere Erkrankungen verursache – von den wirtschaftlichen Kosten mal ganz abgesehen.

EuGH-Urteil: Keine „Notzulassung“ für bienengefährliche Pestizide

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 19. Januar verkündet, dass die EU-weit verbreitete Praxis der Notfallzulassungen von bienengefährlichen und von der EU-Kommission verbotenen Pestiziden in der Landwirtschaft unzulässig ist. Die Aurelia Stiftung begrüßte das „für den Bienenschutz und die Umwelt bedeutende Urteil“ des EuGH. Die Umweltorganisation Global2000 und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) hatten in Österreich und Belgien Beschwerden gegen die Notfallzulassungen der Neonicotinoide Thiamethoxam und Clothianidin eingelegt. Laut Medienberichten (Agra-Europe) müssen die französischen Zuckerrübenerzeuger nun wohl auf Saatgut, das mit Neonikotinoiden behandelt ist, verzichten. Das französische Landwirtschaftsministerium werde sich dem EuGH-Urteil fügen und für 2023 keine erneute Notfallzulassung erteilen. [jg]

Ernährungssicherheit und biologische Vielfalt: Kommission will Schutz von Bienen, Schmetterlingen und Co. stärken

Fragen und Antworten zum neuen Deal für Bestäuber

Press remarks by Commissioner Virginijus Sinkevičius on the Revision of the EU Pollinators Initiative - A new deal for pollinators / 24 January 2022

EuGH (frz.): Pressemitteilung zum Urteil C-162/21

Aurelia-Stiftung: EuGH-Urteil: Notfallzulassungen bienengefährlicher Ackergifte sind rechtswidrig

Agra-Europe [kostenpflichtig]: Neonikotinoide – Frankreich beugt sich dem Urteil des EuGH

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