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EU-Parlament stärkt entwaldungsfreie Lieferketten
EU-News | 20.04.2023
#Biodiversität und Naturschutz #Wald

EU-Parlament stärkt entwaldungsfreie Lieferketten

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c. Deutscher Tierschutzbund

Das EU-Parlament hat am 19. April eine neue EU-Verordnung zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung angenommen. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass für Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden.

Unter die neuen Rechtsvorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschließlich der Produkte aus diesen Rohstoffen wie Leder, Schokolade und Möbel. Außerdem gelten die Vorschriften auch für Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate, was das EU-Parlament gefordert hatte. Unternehmen müssen vor dem Import eine Sorgfaltserklärung einreichen, die bestätigt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zur Schädigung von Wäldern geführt hat. Unternehmen müssen auch nachweisen, dass Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen, die die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker betreffen. Das Gesetz enthält eine laut EU-Parlament „umfassendere Definition“ dessen, was als Waldschädigung bezeichnet wird. Sie schließt die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen ein.

Die EU-Kommission soll innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung Länder und Regionen in eine von drei Kategorien einstufen: Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko für Waldschädigungen. Je nach Einstufung gelten unterschiedlich strenge Kontrollmechanismen. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko soll ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gelten. Sanktionen für Verstöße sollen verhältnismäßig und abschreckend sein. Die höchste Geldstrafe muss mindestens vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes des verstoßenden Unternehmens oder Händlers in der EU betragen.

Die Abstimmung war die formale Bestätigung einer Einigung im Trilogverfahren, die von Umweltverbänden vorsichtig positiv als Schritt in die richtige Richtung aufgenommen wurde (EU-News 15.12.2022). In der Kritik bleibt eine Reihe von Lücken im Gesetz. Beispielsweise sind europäische Finanzinstitutionen ausgenommen, auch fallen andere Ökosysteme wie Savannen und Feuchtgebiete nicht unter die Regelung. Greenpeace und andere Verbände wiesen auch auf juristische Schwachstellen hin. So seien internationale Menschenrechte nicht garantiert, weil nur auf die örtlichen Gesetze geachtet werden muss, wie gut oder schlecht sie auch sein mögen. [jg]

Parlament nimmt neues Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung an, zugehöriger Videoclip mit zahlreichen Links

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