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EU-Umweltrecht: 14 Verfahren gegen Deutschland
EU-News | 05.01.2021
#Klima und Energie #Emissionen #EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

EU-Umweltrecht: 14 Verfahren gegen Deutschland

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Naturschutz und Schutzgebiete, Luftqualität, Lärmschutz, Abfall... In 14 Fällen ist das EU-Recht aus Sicht der EU-Kommission noch nicht ausreichend in deutsches Recht übertragen worden. Das Verfahren um die Nitratrichtlinie ruht nach Angaben der Bundesregierung derzeit.

Das geht aus der Antwort von Staatssekretär Jochen Flasbarth aus dem Bundesumweltministerium auf eine kleine Anfrage der Grünen sowie der Auflistung der EU-Kommission mit Stand Dezember 2020 hervor.

Die EU-Kommission mahnt die fehlerhafte Umsetzung der Ausweisung besonderer Schutzgebiete im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie genauso an wie die Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte (Luftqualitätsrichtlinie, Klage läuft). Die Umgebungslärmrichtlinie, die Seveso-III-Richtlinie, die Umwelthaftungsrichtlinie und die Industrieemissionen-Richtlinie geben ebenfalls Anlass zur Kritik.

Zu den 14 laufenden Verfahren gehören außerdem

  • das am längsten anhängige Verfahren zur Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie eine fehlerhafte Naturverträglichkeitsprüfung (Sylter Außenriff) mit Mahnschreiben vom September 2014,
  • der Verstoß gegen die Luftqualitätsrichtlinie und der Überschreitung der PM10-Grenzwerte (Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern) - ergänzende begründete Stellungnahme vom 26.11.2014
  • und die Umsetzung der UVP-Richtlinie und der Industrieemissionsrichtlinie – Verbandsklage im Umweltrecht von 2015.

Das sind noch einmal drei Verfahren mehr als im Dezember 2019. 2020 wurden drei von damals elf Verfahren abgeschlossen und sechs neue angestrengt. Von den vier jüngsten Verfahren betreffen drei das Abfallrecht, unter anderem Deponien und Verpackungsmüll, die am 7. Oktober 2020 mittels Mahnschreiben begonnen wurden. Hier wurden Richtlinien nicht pünktlich innerhalb der gesetzlichen Frist umgesetzt. Bei der fehlerhaften Umsetzung der FFH-Richtlinie beim Schutz von Mähwiesen hat die Bundesregierung Ende Oktober 2020 ein Mahnschreiben erhalten.

In seiner Antwort bezieht sich Umweltstaatssekretär Flasbarth auch auf ein weiteres Verfahren, das die EU-Kommission zum Stichwort Umwelt auflistet, aber nicht direkt zum Umweltrecht gehört: "Bei der Generaldirektion Umwelt ist ein weiteres Verfahren nicht umweltrechtlicher Natur wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Versuchstier-Richtlinie 2010/63/EU anhängig."

Die EU-weit von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren vom Dezember finden Sie hier: EU-News 03.12.2020. [jg]

Seite der EU-Kommission zu Infringements/policy area: environment/Germany

Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/25571 (ab S. 133ff.)

Berichterstattung dpa-Europaticker

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