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EuGH stärkt Wolfsschutz in Spanien: Keine regionale Ausnahme
EU-News | 01.08.2024
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik

EuGH stärkt Wolfsschutz in Spanien: Keine regionale Ausnahme

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© VIER PFOTEN/Fred Dott

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass regionale Gesetze keine Ausnahmen bei der Bejagung von Wölfen zulassen dürfen, wenn es der Population auf nationaler beziehungsweise biogeografischer Ebene schlecht geht. Es ging in diesem Fall um ein Regionalgesetz in Kastilien und León in Zentralspanien und die Bejagung nördlich des Flusses Duero. 

„Der Wolf darf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist“, heißt es in einer Verlautbarung des EuGH vom 29. Juli. Dies gelte auch, wenn er in der betroffenen Region nicht im Sinne der Habitatrichtlinie streng geschützt ist. Das EU-Recht schreibe vor, dass „Maßnahmen zur Verwaltung der Arten wie die Jagd“ in jedem Fall darauf abzielen müssten, diese Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen. 

„Wenn es sich als erforderlich erweist, kann die Jagd daher sogar verboten werden“, führte der EuGH aus, wobei sich die Entscheidung darüber auf Daten über die Überwachung des Erhaltungszustands dieser Art stützen müsse. Die Autonome Gemeinschaft Kastilien und Léon, deren Regionalgesetz Grundlage dieses Falles war, habe bei der Ausarbeitung des streitigen Plans einen entsprechenden Bericht aus dem Jahr 2019 jedoch nicht berücksichtigt, demzufolge sich der Wolf in Spanien in einem ungünstigen Erhaltungszustand befand.

Die Bewertung des Erhaltungszustands sei unter Berücksichtigung des von den Mitgliedstaaten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie alle sechs Jahre erstellten Berichts sowie der neuesten wissenschaftlichen Daten durchzuführen. Und die Bewertungen dürften nicht auf lokaler Ebene, sondern auch auf Ebene der biogeografischen Region oder sogar grenzüberschreitend durchgeführt werden. Wenn sich eine Tierart in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, müssten die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um den Erhaltungszustand der Art so weit zu verbessern, dass deren Populationen in Zukunft dauerhaft einen günstigen Erhaltungszustand erreichen. Eine Beschränkung oder das Verbot der Jagd könnten auch dann notwendig sein, wenn eine „Ungewissheit hinsichtlich der Risiken bleibt, die für die Erhaltung dieser Art in einem günstigen Erhaltungszustand bestehen (Vorsorgeprinzip)“.

Dies ist das zweite Urteil, das den Schutz großer Carnivoren höchstrichterlich stärkt. Bereits Mitte Juli gab es eine Vorabentscheidung zum Wolfsschutz in Tirol (EU-News 11.07.2024). [jg]

 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-436/22: Pressemitteilung und Urteil 

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