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EuGH zu Natura 2000: Deutschland muss nacharbeiten!
EU-News | 21.09.2023
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik

EuGH zu Natura 2000: Deutschland muss nacharbeiten!

Blick auf einen Aktenordner mit der Aufschrift "Umweltrecht"
© AdobeStock / Marco2811
Volle Akten zu Vertragsverletzungsverfahren dürften sich auf den Tischen der EU-Kommission stapeln

Weil Deutschland bei der Ausweisung und dem Management seiner Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat, muss nachgearbeitet werden. Das ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu entnehmen, geklagt hatte die Europäische Kommission. NABU: „Deutschland hat zu lang geschlampt”.

Ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren führte am 21. September zu einem Urteil des obersten europäischen Gerichts in Sachen Umsetzung von Umweltrecht gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nun muss die Bundesregierung zumindest in einem Teil der ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete nachbessern, anderenfalls drohen Strafzahlungen.

Der EuGH stellte drei Missstände fest: Die unzureichende rechtliche Sicherung von 88 der 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura-2000-Gebiete). Ebenso fehlten für diese 88 Gebiete detaillierte Erhaltungsziele für geschützte Arten und Lebensräume je Gebiet. Außerdem hat Deutschland für 737 der 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentierte das Urteil so: „Unverbindlich, unkonkret und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was man in den Schutzgebieten selbst schon sieht: Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand.“ Das Urteil sei die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen.

Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreiche den „dringenden Handlungsbedarf“. Der NABU forderte für die Schutzgebiete verbindliche und gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele, ein aktives Management sowie ein transparentes Monitoring, damit der Schutz der Lebensräume und Arten mindestens regional messbar wird. So sehe es auch die EU-Biodiversitätsstrategie vor. Darüber hinaus gelte es, zusätzliche, ökologisch hochwertige Flächen als Schutzgebiete auszuweisen und die Gebiete besser miteinander zu verbinden. Eine Chance hierfür böten das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) und das Natur-Flächen-Gesetz.

Das Verfahren hat einen langen Vorlauf. Umsetzungsfrist für die Unterschutz-Stellung der Gebiete war 2010 – zu diesem Zeitpunkt hatte Deutschland aber 2.784 der 4.606 Gebiete noch nicht unter Schutz gestellt. 2015 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Neben ihren eignen Kosten trägt die Bundesrepublik auch die der EU-Kommission. [jg]

EuGH:

Reaktion NABU: EuGH-Urteil: Deutschland muss in FFH-Schutzgebieten deutlich nachlegen

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