Fangquoten 2025: EU bleibt bei Überfischung
Die für Fischerei zuständigen EU-Minister*innen haben sich am 11. Dezember auf die Fangmöglichkeiten im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für das Jahr 2025 geeinigt. Umweltorganisationen werfen der EU vor, die Fischbestände weiter überauszubeuten.
Laut Fischereirat ist die Einigung über die Fangbeschränkungen (zulässige Gesamtfangmengen – englisch: TACs) „im Einklang mit dem Ziel, die langfristige Nachhaltigkeit der Fischbestände und den Schutz der Meeresökosysteme zu gewährleisten und gleichzeitig die Auswirkungen auf die von der Fischerei abhängigen Gemeinden zu begrenzen“ gefallen. Unter anderem gibt es ein Verbot der gezielten Dorschfischerei im Kattegat bei Dänemark und Schweden sowie eine Reduktion der erlaubten Beifangmengen um 17 Prozent – und zwar sowohl 2025 und 2026. Außerdem gibt es Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal, unter anderem eine sechsmonatige Schonzeit. Der Fischereirat einigte sich auch auf TACs für Tiefseearten.
Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nannte die Bewirtschaftungsvorgaben der Nordsee ebenfalls „nachhaltig“, hätte sich aber bei einigen kommerziell genutzten Populationen – etwa beim Kabeljau – niedrigere Quoten und die Orientierung am Vorsorgeansatz gewünscht. „In den internationalen Verhandlungen konnte aber eine niedrigere Fangmenge nicht durchgesetzt werden“, heißt es in der Reaktion des BMEL. Den wissenschaftlichen Empfehlungen folgend sänken hingegen die Fangmengen für Hering und Schellfisch in der Nordsee (nach Erhöhungen im letzten Jahr), während sie für Seelachs und Scholle anstiegen. Der Makrelenbestand werde von Norwegen, den Färöern und dem Vereinigten Königreich überfischt, daher müsse die Fangmenge hier deutlich abgesenkt werden.
In der Plattfischfischerei der Ostsee sollen künftig Schleppnetze eingesetzt werden, die den Beifang von Dorschen erheblich reduzieren. Die EU-Kommission hat laut BMEL zwei Verordnungen veröffentlicht, mit denen der Einsatz der neuen Schleppnetze in bestimmten Fanggebieten ab 9. April 2025 verbindlich wird. Um die deutschen Fischerinnen und Fischer bei der Umstellung auf selektivere Fangnetze zu unterstützen, fördere das BMEL gemeinsam mit den Küstenländern in der Übergangszeit die Anschaffung dieser Netze.
Alles hängt mit allem zusammen - ökosystemarer Ansatz: Fehlanzeige
Seas At Risk, Sciaena und BUND kritisierten, dass die getroffenen Entscheidungen „in eklatanter Weise gegen die rechtliche Verpflichtung der Gemeinsamen Fischereipolitik“ verstoßen, die Überfischung bis 2020 zu beenden. Der Fischereirat missachte sowohl wissenschaftliche Gutachten als auch rechtliche Verpflichtungen angesichts der eskalierenden Klima- und Biodiversitätskrise. Bei Beständen, die nur in der EU vorkommen, hätten die Minister*innen bei mehreren Arten die Empfehlungen wissenschaftlicher Gutachten überschritten, zudem würden die TACs trotz ökosystemarer Zusammenhänge zwischen den Fischpopulationen weiterhin auf der Grundlage der Bewertung einzelner Arten festgelegt. „Diese fragmentierte Entscheidungsfindung geht an den Anforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik vorbei, die ein umfassenderes ökosystembasiertes Management vorsieht“, kritisierten die Organisationen.
Zwar sei es durchaus erfreulich, dass es für einige Bestände der Tiefsee wie die Rote Meerbrasse an Portugals Küsten Beschränkungen nach wissenschaftlicher Empfehlung gibt. Allerdings gebe es Mängel bei der Transparenz, warum bei anderen Beständen die Überschreitung dieser Empfehlungen gerechtfertigt werden.
Kritik gibt es an den aus Sicht der Organisationen nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal, der immerhin als „stark gefährdet“ eingestuft ist, und für den trotzdem immer noch kommerzielle Fischerei erlaubt bleibt.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte die Quoten für die Nordsee und nannte die Schutzmaßnahmen „unzureichend“. Die DUH forderte, sofortige Maßnahmen für ein ökosystembasiertes Fischereimanagement zu ergreifen. Wie schädlich der fehlende Blick für das gesamte Ökosystem ist, zeige sich vor allem beim Nordseehering: Zwar blieben die Quoten innerhalb der wissenschaftlichen Maximalempfehlungen, diese Population vermischten sich jedoch mit dem stark gefährdeten westlichen Ostseehering. „So wird nun trotz des seit Jahren bestehenden Fischereiverbots für den westlichen Ostseehering ein Großteil dieser bedrohten Fische erneut in Fangnetzen landen“, so die DUH. [jg]
Rat: Fishing opportunities for 2025 in EU and non-EU waters
BMEL: zur Nordsee und zur Ostsee
Seas At Risk et al.: Ministers still ignore science pushing some fish populations on the brink of collap
Nordsee-Fangquoten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Beschlüsse als unzureichend
Bekämpfung nicht-nachhaltiger Fischereipraktiken
Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten einigten sich am 11. Dezember außerdem auf die Verhandlungsposition des Rates zu einem Vorschlag zur Verbesserung der EU-Instrumente, die gegen Nicht-EU-Länder eingesetzt werden können, die nicht nachhaltige Fischereipraktiken zulassen. Die Überarbeitung der derzeitigen Regeln soll Klarheit darüber bringen, nach welcher Definition Länderpraktiken bei der Befischung gemeinsamer Bestände als "nicht nachhaltig" eingestuft werden. Das Parlament muss sich ebenfalls noch positionieren.