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GAP ab 2028: Verbände legen Neustart vor
EU-News | 09.11.2023
#Biodiversität und Naturschutz #Tierschutz

GAP ab 2028: Verbände legen Neustart vor

Verbände-Plattform Übergabe

Ein breites Bündnis stellt eigene Vorschläge für den Umbau der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 vor. Zentral ist die wirksame Honorierung von Umweltleistungen. Die aktuelle Förderperiode müsse bereits als Übergang genutzt werden.

Am 8. November hat die Verbände-Plattform zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ihre Vorschläge für die Neugestaltung der GAP ab 2028 vorgelegt. Die aktuelle Förderperiode läuft bis zum Jahr 2027. Unter dem Dach der Verbände-Plattform sind knapp 40 Organisationen aus Landwirtschaft, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit versammelt. Die konkreten Handlungsvorschläge unter dem Titel „Zukunft Gestalten“ wurden an die beiden Parlamentarischen Staatssekretärinnen Claudia Müller (Bundeslandwirtschaftsministerium) und Bettina Hoffmann (Bundesumweltministerium) übergeben. Mit dem Papier rufen die Organisationen zu einem „grundlegenden Strategie- und Politikwechsel“ in der GAP auf. Das Dokument enthält Forderungen, Ziele und spezifische Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Auch aktuelle Konstruktionsfehler und Schritte für den Übergangszeitraum werden thematisiert. Denn, auch wenn die aktuelle Förderperiode erst 2023 begonnen hat, laufen schon die Debatten zur Weiterentwicklung der Agrarsubventionen. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, noch 2023 einen eigenen Vorschlag vorzulegen.

Zentrale Forderungen des Verbände-Papiers sind unter anderem:

  • Alle Fördermittel sollen für eine einkommenswirksame Honorierung von Gemeinwohlleistungen im Bereich des Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutzes eingesetzt werden.
  • Bei der Berechnung der Fördersätze sollen agrarstrukturelle, sozioökonomische und standortspezifische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
  • Bisherige Agrarumweltmaßnahmen (Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)) sollen in einem einheitlichen bundesweiten Angebot zusammengeführt werden. Dieses soll durch Maßnahmen der Bundesländer ergänzt werden können.
  • Die Förderung soll deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden.
  • Die Förderung von Junglandwirt*innen und Existenzgründungen soll auf Basis einer konzeptbasierten, nicht flächenbezogenen Existenzgründungsprämie umgesetzt werden.
  • Als „Eintrittskarte“ für die Förderung sollen auch weiterhin ökologische und soziale Mindestvorgaben gelten. Diese sollen jedoch deutlich schlanker und effizienter ausgestaltet sein.
  • Alle Umweltgüter sollen adressiert werden. Dabei soll ein ansteigendes Ambitionsniveau und eine erhöhte ökologische Wirksamkeit sichergestellt werden.
  • Die Stärkung von dezentraler handwerklicher Lebensmittelverarbeitung, regionalen Wertschöpfungsketten und Erzeugergemeinschaften sowie die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe soll fokussiert werden.
  • Durch Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) sollen gewinnbringende Preise erzielt werden können. Für die aufnehmende Hand soll der Abschluss von Lieferverträgen mit Landwirt*innen vorgegeben werden. Auch soll die ökologische Transformation der Landwirtschaft durch die GMO unterstützt werden.

Laut Verbände-Plattform sollte die Verteilung der Gelder auch gerechter gestaltet werden. Dabei sei bereits die aktuelle Förderperiode zu nutzen, um die Instrumente zur Honorierung von Gemeinwohlleistungen auszubauen und die Prämienhöhen für entsprechende Maßnahmen zu erhöhen.

Maßgeblich sei es, die GAP zu einem wirksamen Instrument zur Eindämmung der Biodiversitäts- und Klimakrise umzubauen, kommentierte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne die Veröffentlichung des Papiers. Auch wenn die aktuelle Förderperiode erst begonnen habe, sei es wichtig „die Debatte um den Förderzeitraum nach 2027 schon jetzt zu führen. Denn nur so können wir durch schrittweise Anpassungen der laufenden GAP den Weg zu einer zukunftsfähigen Agrarförderung nach 2027 ebnen“, so Schöne weiter. Einigkeit besteht auch darin, dass die Landwirtschaft für ihre Umweltleistungen zu honorieren sei. „Die GAP muss den Landwirt*innen für den Schutz von Artenvielfalt, Wasser, Böden und Klima Angebote mit attraktiven und wirksamen Maßnahmen machen“, erklärte Jürgen Metzner, Geschäftsführer beim Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL). Und Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), ergänzte: „Die künftige GAP muss einfacher für die Betriebe und wirksamer für die Umwelt werden.“ Dabei sollten auch soziale Aspekte stärker in den Fokus rücken. Die Förderung von Gemeinwohlleistungen müsse „konsequent an agrarstrukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten ausgerichtet werden“, kommentierte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL). Für Hans Foldenauer, Sprecher des Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM), gilt es dabei insbesondere, die Gemeinsame Marktordnung (GMO) in den Blick zu nehmen und „Prämien und Preise gemeinsam (zu) denken“. Der Organisation der Agrarmärkte wird im Plattform-Papier mit Nachdruck eine hohe Relevanz für die Neugestaltung der EU-Agrarpolitik beigemessen. [bp]

Vorschlag der Verbände-Plattform zur GAP nach 2027

Neue Webseite der Verbände-Plattform

Pressemitteilung der Verbände-Plattform

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