GAP: Aufweichung nun beschlossene Sache
Nach dem EU-Parlament stimmt auch der Rat für den Abbau von Umweltstandards in der Agrarförderung. Die Änderungen gelten teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2024. Scharfe Kritik kommt von Umweltorganisationen und aus der Wissenschaft.
Am 13. Mai hat der Rat abschließend die Abschwächungen von Umweltstandards in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgesegnet. Damit kann die im Eilverfahren und ohne Folgenabschätzung durchgewunkene Mini-Reform der GAP bereits bis Ende Mai in Kraft treten. Die Anpassungen der Mindestanforderungen (EU-News vom 26.04.2024) können dann sogar teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten. Bereits am 8. Mai hatte der Vorschlag bei einer Abstimmung der Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) eine qualifizierte Mehrheit gefunden. Deutschland hat sich sowohl dort als auch bei der finalen Abstimmung im Rat nach einer „regierungsinternen Diskussion“ enthalten – alle anderen Mitgliedstaaten stimmten bei der Abstimmung im Rat zu. Auf einer Sonder-Agrarministerkonferenz am 22. Mai soll darüber beraten werden, wie in Deutschland mit den möglichen Änderungen umgegangen wird.
Vom EU-Parlament wurden die „Vereinfachungen“ der GAP noch in der letzten Sitzungswoche vor der Europawahl abgesegnet. Die nun auch vom Rat bestätigten Abschwächungen werden voraussichtlich bis zum Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2027 in Kraft sein. Allerdings haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von bestimmten Regelungen Handlungsspielräume.
Umweltorganisationen kritisieren den Rückbau der Grundanforderungen scharf und sehen die kleinen Fortschritte mehrjähriger Verhandlungen zur GAP um Jahre zurückgeworfen. Für Marilda Dhaskali, Agrarreferentin der Naturschutzorganisation Bird Life Europa schließt die Abstimmung im Rat ein „überstürztes und schlecht durchdachtes Kapitel“ der Agrarreformen ab. Selbst minimale Umweltmaßnahmen der GAP seien damit in weniger als zwei Monaten zunichte gemacht worden. Auch aus der Wissenschaft häuft sich die Kritik an der Entscheidung. Laut Norbert Röder vom Thünen-Institut finde der angekündigte Bürokratieabbau nicht statt. Im Gegenteil steige der Verwaltungsaufwand sogar: sowohl für Behörden als auch für die Agrarbetriebe, wenn das Verwaltungssystem fehleranfälliger werde. Und gleichzeitig nehme „der Umweltschutz deutlich ab“, so Röder bereits zur Abstimmung im EU-Parlament. Und auch in einem neuen Policy Brief des Verbundvorhabens CAP4GI-GAP für vielfältige Landschaften betonen die Autor*innen, dass die Abschwächung der Umweltstandards die falsche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen sei. [bp]
EU-Rat PM: Council gives final green light to a targeted review of the common agricultural policy.
BMEL Meldung: Sonderausschuss Landwirtschaft stimmt für Änderungen in der GAP.
NABU-Blog: Gemeinsame Agrarpolitik: Umweltschutz bye-bye.
Lakners Blog: EU-Kommission schreddert Umweltstandards in der Landwirtschaft.