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GAP: Keine Aussetzung, kleine Anpassung, neue Vorschläge
EU-News | 21.09.2023
#Biodiversität und Naturschutz #Landwirtschaft und Gentechnik

GAP: Keine Aussetzung, kleine Anpassung, neue Vorschläge

Luftaufnahme von Feldern und Straßen
© AdobeStock/kelifamily
Luftaufnahme von Feldern und Straßen

Für 2024 ist keine weitere Aussetzung der Umweltstandards geplant. In Deutschland wurden leichte Änderungen der Öko-Regelungen beschlossen. Die Diskussion um die GAP nach 2027 nimmt an Fahrt auf.

Die neuen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Die Diskussionen um deren Umsetzung und die Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung gehen jedoch stetig weiter. Laut EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski soll es im kommenden Jahr keine weiteren Ausnahmen bei den Grundanforderungen (Konditionalität) zum Schutz der Umwelt geben. Entsprechende Aussagen traf er am 31. August im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments. Demnach sollen die Regelungen der GAP im Jahr 2024 vollständig greifen. Die GLÖZ-Standards (Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand) zur Fruchtfolge und Bereitstellung von Biodiversitätsflächen müssten folglich umgesetzt werden. Zuvor wurde von einigen Mitgliedstaaten die Forderung nach einer erneuten Aussetzung vorgebracht.

Ohne Ausnahmesituation keine Aussetzung  

Der aktuelle Aufschub war mit der Entwicklung der Getreidemärkte in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine begründet worden. Umweltverbände und Wissenschaftler*innen kritisierten die Aussetzung im laufenden Jahr, unter anderem aufgrund der ökologischen Schäden bei sehr geringem wirtschaftlichen Nutzen. Inzwischen habe sich die Situation auf den Agrarmärkten jedoch verändert, sagte Wojciechowski laut EURACTIV im Agrarausschuss: „Die Kommission hat nicht über eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen nachgedacht, weil sich die Situation auf dem Markt geändert hat“. Für einen wiederholten Verzicht auf die Mindeststandards sei zudem eine Änderung des Basisrechtsakts der GAP notwendig und bedürfe daher eines kompletten Gesetzgebungsverfahrens.

Mehr Geld bei Öko-Regelungen

Derweil hat in Deutschland das Bundeskabinett die von Bund und Ländern im Sommer vereinbarten Anpassungen bei den Öko-Regelungen beschlossen. In der veränderten GAP-Direktzahlungen-Verordnung, die am 13. September vom Kabinett verabschiedet wurde, finden sich Vereinfachungen und Prämienerhöhungen. Konkret wurde die Senkung der Einstiegsschwelle bei Öko-Regelung 1a (Nichtproduktive Flächen auf Ackerland), Erhöhung der Prämien bei den Öko-Regelungen 1b und c (Blühstreifen), Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen), Öko-Regelung 3 (Beibehaltung Agroforst) und Öko-Regelung 6 (Pestizidverzicht) beschlossen. Außerdem wurden die Vorgaben für Blühstreifen sowie die Fördervoraussetzungen bei Öko-Regelung 4 (Extensivierung Dauergrünland) verändert. Mit den Anpassungen will das Agrarministerium die Attraktivität der freiwilligen Maßnahmen steigern.

Die zukünftige Weiterentwicklung der GAP-Strategiepläne steht zudem auf der Tagesordnung der vom 20. bis 22. September in Kiel stattfindenden Amtschef- und Agrarministerkonferenz. Neben der intensiv diskutierten, auch aus Naturschutzsicht kritisierten Mittelkürzung in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ab 2024, beraten die Agrarminister*innen über die Anpassungen der GAP-Strategiepläne für 2024 und 2025. Auch hier stehen unter anderem Ausgestaltung und mögliche Erweiterungen der Öko-Regelungen im Fokus.

Nach der Reform ist vor der Reform

Doch auch die längerfristige Ausrichtung der GAP nach 2027 ist zunehmend Gegenstand der Diskussionen. Einen Aufschlag machte am 19. September das Institute for European Environmental Policy (IEEP) mit dem Papier „Transforming EU land use and the CAP: a post-2024 vision“. Für den 27. September hat das Europäische Umweltbüro (EEB) zusammen mit Bird Life und dem WWF die Vorstellung eines gemeinsamen Visionspapiers zur Zukunft der GAP angekündigt. Indes konstatierte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am Rande des europäischen Agrar- und Fischereirats am 18. September, dass wohl zwei Förderzeiträume notwendig seien, um die Direktzahlungen komplett in die Honorierung von Umweltleistungen beziehungsweise in eine Gemeinwohlprämie umzuwandeln. [bp]

 

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