Hoffnung auf Ende des Greenwashings und Plan für grüneren Handel

Die EU will Unternehmen zukünftig stärker in die Pflicht nehmen, was die Berichterstattung über Nachhaltigkeitskriterien angeht. Außerdem stellt sie ein Konzept vor, wie Handel nachhaltiger und fairer gestaltet werden kann.
Strengere Nachhaltigkeitskriterien für Unternehmen
Große Unternehmen in der EU müssen Verbraucher*innen ab 2024 darüber informieren, wie nachhaltig ihre Aktivitäten sind. Diese Verpflichtung ist Teil des Vorschlags der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Das Europäische Parlament und der Europäische Rat, also Vertreter*innen der 27 EU-Mitgliedstaaten, haben sich am 21 Juni über den Vorschlag geeinigt.
Ziel der neuen Vorschriften ist gesteigerte Transparenz über die Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten und ein Ende des Greenwashings. Die Richtlinie führt verbindliche europäische Standards ein, nach denen Unternehmen Bericht über ihre Performance im Nachhaltigkeitsbereich erstatten müssen. Konkret geht es um die Bemühungen in der Emissionsreduktion, dem Schutz der biologischen Vielfalt aber auch der fairen Arbeitsbedingungen.
Die neuen Pflichten werden ab 2024 schrittweise für große Unternehmen, also solche mit über 250 Angestellten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro, sowie für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Außerdem werden die Regeln auch für solche Unternehmen gelten, die zwar nicht in der EU ansässig sind, deren Aktivitäten sich aber zu einem großen Teil innerhalb der EU abspielen.
Der Vorteil in den neuen Regulierungen liege darin, dass Bürger*innen den Erfolg von Unternehmen nicht nur anhand von finanziellen Gesichtspunkten bewerten, sondern auch deren Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt miteinbeziehen können. Auch für Investor*innen biete die Regelung weitere Kriterien zur Einschätzung. Die verbindlichen Standards werden derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet.
Die Übereinkunft muss nun noch von Parlament und Rat formal gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Anschließend müssen die Vorschriften innerhalb von 18 Monaten in die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Die neuen Regeln gelten als integrative Bestandteile des Europäischen Green Deal und der Sustainable Finance Agenda.
Handelspolitik für mehr Klima- und Umweltschutz
Auch die europäische Handelspolitik soll künftig stärker an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden. Dazu hat die Europäische Kommission am 22. Juni die Mitteilung „Die Kraft der Handelspartnerschaften: Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ veröffentlicht.
Die Handelsabkommen, welche die EU mit internationalen Partnern eingeht, enthalten Kapitel zu Handel und Nachhaltiger Entwicklung (Trade and Sustainable Development, TSD). Der neue Plan soll dazu beitragen, dass die darin enthaltenen Maßnahmen besser in die Tat umgesetzt werden. Dafür identifiziert er sechs Schwerpunktbereiche, die stärker zu einer grünen Handelspolitik beitragen sollen.
Eine wichtige Neuerung liegt in der Möglichkeit zur Sanktionierung, wenn die TSD-Prinzipien nicht eingehalten werden. Außerdem wird es der Zivilbevölkerung erleichtert, bei Verstößen gegen die Nachhaltigkeitsprinzipien Beschwerde einzureichen.
Mit der Veröffentlichung des Strategieplans reagiert die Europäische Kommission auf die Kritik an ihrer bisherigen Handelspolitik. Kritiker*innen zufolge ist diese zu wenig an Kriterien wie Nachhaltigkeit oder auch Arbeiter*innenschutz ausgerichtet. Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, begrüßte daher die Mitteilung der Kommission und sprach auf Twitter von einer „sehr progressiven Strategie“. [lm]
EU-Unternehmen müssen künftig über Nachhaltigkeit berichten (europa.eu)
Kommission zeigt Wege für grünere und nachhaltigere EU-Handelspolitik auf (europa.eu)
Commission unveils new TSD approach to trade agreements (europa.eu)