Luft und Wasser sollen sauberer werden
Die EU-Kommission hat am Mittwoch Vorschläge für strengere Vorschriften über Schadstoffe in der Luft, in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgelegt.
Sauberere Luft bis 2030, Schadstofffreiheit bis 2050
Saubere Luft und sauberes Wasser sind für die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen essenziell. Aufgrund der Luftverschmutzung sterben in Europa jedes Jahr etwa 300.000 Menschen vorzeitig. Innerhalb von zehn Jahren will die EU-Kommission die Konzentration des am häufigsten vorkommenden Schadstoffs PM2,5 um mehr als 75 Prozent senken.
In der vorgeschlagenen Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien sind EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen, die aber hinter den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurückbleiben. Spätestens 2050 will die EU ihr Null-Schadstoff-Ziel für die Luft erreichen. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem auch eine regelmäßige Überprüfung der EU-Luftqualitätsnormen und die Möglichkeit, dass im Fall eines Verstoßes gesundheitlich betroffene Menschen Anspruch auf Entschädigung haben. Außerdem dürfen sie sich kollektiven Schadensersatzklagen von Nichtregierungsorganisationen anschließen.
Die Gesundheits- und Umweltallianz HEAL kritisiert, dass der Vorschlag der Kommission die Gesundheitsbelastung nicht schnell genug reduziere. Der grüne Klimapolitiker Michael Bloss (MdEP) forderte laut Europe:Table, dass die Luftreinhaltungsrichtlinie die WHO-Richtwerte 1:1 in Grenzwerte überführen müsse.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die vorgesehene drastische Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub und das Dieselabgasgift NO2 in der EU-Luftqualitätsrichtlinie sowie den rechtlichen Zugang aller betroffenen Menschen auf Schadensersatz, wenn die Luftgrenzwerte nicht eingehalten werden. Sie kritisiert aber, dass angesichts jährlich 53.800 vorzeitiger Todesfälle wegen Luftschadstoffbelastung mit Feinstaub PM2,5 und 6.000 mit dem Dieselabgasgift NO2 in Deutschland die neuen Grenzwerte im Jahr 2030 deutlich zu spät kommen. Sie fordert das Vorziehen des Inkrafttretens auf das Jahr 2025.
Behandlung von kommunalem Abwasser
In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser schlägt die Kommission vor, Abwasser als Ressource zu behandeln und Abwasserbehandlung kosteneffizienter zu gestalten. Außerdem soll der Sektor bis 2040 Energieneutralität erreichen. Klärschlamm soll durch die Verbesserung der Qualität wiederverwendet werden können und so die Kreislaufwirtschaft fördern. Zu den Vorschlägen gehören unter anderem auch Verpflichtungen zur Verwertung von Nährstoffen aus Abwasser, die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und dessen Verwendung zur Herstellung von Düngemitteln, neue Normen für Mikroschadstoffe und neue Überwachungsanforderungen für Mikroplastik. Außerdem schlägt die Kommission vor, Abwasser systematisch auf verschiedene Viren, darunter auch CoV-SARS-19, und antimikrobielle Resistenz hin zu überprüfen. Außerdem will die EU-Kommission ein neues System der erweiterten Herstellerverantwortung installieren, das dem Verursacherprinzip entspricht. Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika sollen demnach für die Beseitigung von giftigen Mikroschadstoffen in EU-Gewässern aufkommen.
Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser vor neuen Schadstoffen
Die Kommission schlägt darüber hinaus eine Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe vor, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen. Zu den 25 gesundheitsgefährdenden Stoffen gehören die als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnete PFAS, eine Reihe von Pestiziden wie Glyphosat, der Weichmacher von Kunststoffverpackungen Bisphenol A sowie einige Arzneimittel, die als Schmerzmittel und Entzündungshemmer verwendet werden und Antibiotika. Ferner will die Kommission die Überwachung und Berichterstattung verbessern. Die vorgeschlagenen Vorschriften erkennen auch die kumulativen oder kombinierten Auswirkungen von Gemischen an.
Nächste Schritte
Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Nach ihrer Annahme werden sie schrittweise mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Kraft treten. [bv]
PM HEAL
PM DUH
News Europe:Table (kostenpflichtig)
EU-Kommission Vorschläge für eine Überarbeitung der Liste von Schadstoffen in Oberflächengewässern und Grundwasser
EU-Kommission Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser
EU-Kommission Vorschlag für eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Luftqualität