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LULUCF: EU-Parlament stärkt CO₂-Senken
EU-News | 16.03.2023
#Bodenschutz #Landwirtschaft und Gentechnik #Wald

LULUCF: EU-Parlament stärkt CO₂-Senken

Gesunder Wald
© AdobeStock/zlikovec
Bewaldete Landschaft

Das EU-Parlament hat die neue LULUCF-Verordnung angenommen. Damit steigt das Ziel für die Kohlenstoffspeicherung in Ökosystemen. Auch die EU-Mitgliedstaaten bekommen konkrete Senkenziele.

Am 14. März stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für neue Regelungen zu Treibhausgasflüssen aus dem Landnutzungssektor. Die Abgeordneten bestätigten damit die Ergebnisse des Trilogs vom November 2022 für eine neue Verordnung zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Die Verordnung ist Teil des „Fit for 55“-Pakets. Der Gesetzestext legt eine Anhebung des europäischen Ziels zur Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Senken fest. Auch für die Mitgliedstaaten wurden verbindliche Ziele bis 2030 vereinbart.

Die LULUCF-Verordnung sieht vor, die CO2-Speicherleistung von Wäldern, Mooren und Böden in Europa bis 2030 auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu erhöhen. Das ist eine Steigerung von 15 Prozent im Vergleich zur vorherigen Version der Verordnung. Die Anhebung des Ziels soll auch erreichen, die Emissionen der EU bis 2030 nicht - wie bisher geplant - um 55 Prozent, sondern um rund 57 Prozent zu mindern. Die derzeitige „No-Debit-Regel“ der Verordnung, nach der die Freisetzung von Treibhausgasen die Bindung von Kohlenstoff lediglich nicht übersteigen darf, soll noch bis 2025 gelten.

Auf Grundlage bisheriger Emissionsdaten wurden für alle Mitgliedstaaten eigene konkrete Ziele für die Netto-Bindung von Treibhausgasen definiert. Ab dem Jahr 2026 wird den Staaten ein bestimmtes Budget zugeteilt, das die Menge des zu speichernden Kohlenstoffs für die Jahre 2026 bis 2029 festlegt. Für Deutschland etwa setzt die Verordnung ein Senkenziel von rund 31 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 an. Zum Vergleich: Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht bislang die Bindung von lediglich 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 vor. Das Umweltbundesamt schätzt die aktuelle Speicherleistung des LULUCF-Sektors für das Jahr 2021 nur auf 11,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Entsprechend groß ist die Anforderung zur Zielerreichung bis 2030.

Wie bereits aus den Ergebnissen des Trilogs hervorging, können die Mitgliedstaaten Einsparungen über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation) untereinander übertragen, um ihre Ziele zu erreichen. Darüber hinaus soll ein Mechanismus gegen mögliche Naturkatastrophen, wie Waldbrände, absichern und gegebenenfalls für einen Ausgleich sorgen. Verfehlt ein Land den festgelegten Zielwert, sind verpflichtende Korrekturmaßnahmen vorgesehen. Bei Nichteinhaltung der Zielvorgaben werden 108 Prozent der Emissionen, die über das für den Zeitraum 2026-2029 vorgesehene Budget hinausgehen, auf das Ziel für 2030 aufgeschlagen. Auch ein Fortschrittsbericht ist geplant und die Berichterstattung soll verbessert werden.

Umweltverbände hatten im Prozess der Überarbeitung der LULUCF-Verordnung unter anderem die mangelnden Ambitionen und das zu schwache Senkenziel kritisiert: Verschiedene europäische und deutsche Organisationen plädierten für ein notwendiges Ziel von 600 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Auch in der Möglichkeit der Übertragung von Einsparungen zwischen den EU-Staaten und in den Flexibilitätsmechanismen werden Schlupflöcher gesehen. Zudem seien gute Vorschläge des EU-Parlaments durch die Mitgliedstaaten wieder abgeschwächt worden.

Als finaler Schritt muss noch der Rat zustimmen, bevor die neue Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten kann. [bp]

Text der LULUCF-Verordnung

Pressemitteilung des Europaparlaments

Tabelle der Senkenziele für die Mitgliedstaaten

Positionspapier CAN-Europe

Verbändeposition deutscher Umweltorganisationen

 

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