Neue Konsultationen im Umweltbereich vom 03.03.2022
Die EU-Kommission sammelt derzeit Feedback zu folgenden Themen: Chemikalien in Spielzeugen, Mikroplastik, Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft, Umweltstandards und zu den Zusammenhängen zwischen ökologischem und digitalem Wandel.
Chemikalien
Bis 25. Mai: Schutz von Kindern vor unsicherem Spielzeug und Stärkung des Binnenmarkts – Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie
Die Spielzeugrichtlinie legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, bevor es in der EU in Verkehr gebracht werden darf.
Diese Initiative zielt darauf ab, Kinder besser vor Risiken in Spielzeug, insbesondere vor Chemikalien, zu schützen. Sie baut auf Arbeiten wie der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien und einer 2020 abgeschlossenen Bewertung der derzeitigen Spielzeugsicherheitsvorschriften auf. Gleichzeitig soll der Binnenmarkt für Spielzeug gestärkt werden.
Schutz von Kindern vor unsicherem Spielzeug und Stärkung des Binnenmarkts – Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie (europa.eu)
Bis 17. Mai: Umweltverschmutzung durch Mikroplastik – Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltfolgen
Mit dieser Initiative soll gegen Mikroplastik vorgegangen werden, das unbeabsichtigt in die Umwelt gelangt. Im Mittelpunkt stehen Kennzeichnungs-, Standardisierungs-, Zertifizierungs- und Regulierungsmaßnahmen für die wichtigsten Quellen solcher Kunststoffe. Ziel ist es,
- den Kenntnisstand in Bezug auf die Risiken und das Vorkommen von Mikroplastik in der Umwelt, in Trinkwasser und in Lebensmitteln zu verbessern,
- die Umweltverschmutzung und die potenziellen Gesundheitsrisiken zu vermindern und dabei gleichzeitig die Grundsätze des Binnenmarktes zu beachten sowie
- Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. Umweltverschmutzung durch Mikroplastik – Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltfolgen (europa.eu)
Landwirtschaft
Bis 23. Mai: Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft – Leitlinien für Ausnahme von den kartellrechtlichen Vorschriften
Diese Initiative gibt landwirtschaftlichen Erzeuger:innen und anderen Marktteilnehmer:innen Orientierungshilfen an die Hand, anhand derer sie beurteilen können, ob Nachhaltigkeitsvereinbarungen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme von den EU-Wettbewerbsvorschriften erfüllen. Dies soll kleinen landwirtschaftlichen Erzeuger:innen dabei helfen, Nachhaltigkeitsstandards durch Zusammenarbeit zu erreichen und ihre Marktposition zu verbessern.
Die Kommission wird diese Leitlinien im Rahmen der neuen EU-Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse verabschieden.
Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft – Leitlinien für Ausnahme von den kartellrechtlichen Vorschriften (europa.eu)
Bis 16. März: Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen – Anwendung der EU-Gesundheits- und Umweltstandards (Bericht)
In diesem Bericht werden die Gründe und die rechtliche Durchführbarkeit der Anwendung der EU-Gesundheits- und Umweltstandards auf eingeführte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse bewertet. Dabei geht es unter anderem um
- Tierschutzstandards
- Verfahren und Erzeugungsmethoden.
Es können darin auch konkrete Initiativen zur Gewährleistung einer kohärenteren Anwendung dieser Standards im Einklang mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation aufgezeigt werden.
Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen – Anwendung der EU-Gesundheits- und Umweltstandards (Bericht) (europa.eu)
Bis 16. März: Bodengesundheit – Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Böden in der EU
Böden sind für unsere Ernährung, Natur und Wirtschaft von grundlegender Bedeutung und verdienen den gleichen Schutz wie Wasser, Luft und die Meeresumwelt. Mit dem Bodengesundheitsgesetz, das in der EU-Bodenstrategie für 2030 angekündigt wurde, sollen
- die Voraussetzungen für einen gesunden Boden genannt,
- Optionen für die Bodenüberwachung bestimmt und
- Regeln für eine nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Böden festgelegt werden.
Umwelt
Bis 15. März: Abwrackeinrichtungen – aktualisierte europäische Liste (9. Fassung)
Eigner von Schiffen, die die Flagge eines EU-Landes führen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Schiffe (am Ende ihrer Betriebsdauer) in Werften abwracken zu lassen, die gemäß den Gesundheits- und Umweltnormen der EU zugelassen sind. Mit dieser Initiative wird die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen aktualisiert.
Abwrackeinrichtungen – aktualisierte europäische Liste (9. Fassung) (europa.eu)
Bis 17. März: Strategische Vorausschau 2022 – Besseres Verständnis des Ineinandergreifens von ökologischem und digitalem Wandel
In der Strategischen Vorausschau 2022 wird der Zusammenhang zwischen dem ökologischen Wandel und dem digitalen Wandel aufgezeigt. Insbesondere wird präzisiert, wie sie einander verstärken können und welche Rolle unter anderem moderne Technologien dabei spielen können.
Strategische Vorausschau 2022 – Besseres Verständnis des Ineinandergreifens von ökologischem und digitalem Wandel (europa.eu)
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[Redaktionell bearbeitet von Louisa Walkenbach]