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Nitrat im Grundwasser – Deutschlands neue Regeln reichen der EU
EU-News | 09.06.2023
#Landwirtschaft und Gentechnik #Wasser und Meere

Nitrat im Grundwasser – Deutschlands neue Regeln reichen der EU

Traktor mit Jauchewagen
© AdobeStock/photoprojektrm
Traktor mit Jauchewagen

Anfang Juni hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt. Geänderte Vorschriften in Deutschland reichen der Brüsseler Behörde. Damit sind die drohenden umfangreichen Strafzahlungen abgewendet. Die Nitratwerte sind dennoch vielerorts noch sehr hoch.

Die EU-Kommission teilte am 1. Juni mit, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln aus ihrer Sicht den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen.

Der Vorgang hat einen mehrjährigen Vorlauf: ein erstes Verfahren endete mit einem EuGH-Urteil 2018, ein zweites Vertragsverletzungsverfahren folgte 2019 wegen Nichtumsetzung des Urteils. Seitdem hat Deutschland sein Aktionsprogramm überarbeitet, die Düngeverordnung und weitere Rechtsvorschriften angepasst und längere Düngesperrfristen sowie ein Düngeverbot für gefrorenen Boden eingeführt. Aus Sicht von Umweltverbänden taugte der erste Entwurf nicht, um die wichtigstes Ressource, das Trinkwasser, zu schützen (Stellungnahme 2020). Der Bundesrat hatte im Juli 2022 (EU-News 14.07.2022) die wiederum überarbeitete Vorschrift zur Ausweisung eutrophierter und mit Nitrat belasteter Gebiete gebilligt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV) konkretisiert die Vorgaben zur Gebietsausweisung der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung. Innerhalb dieser sogenannten Roten Gebiete gelten bundesweit bestimmte Bewirtschaftungsauflagen zur Reduktion der Düngemenge. Insbesondere ist auf diesen Flächen ist die Stickstoffdüngung auf 20 Prozent unter dem errechneten Bedarf zu begrenzen – mit Ausnahmen für kleinere Betriebe. Außerdem wird das Messnetzwerk ausgeweitet.

Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium zeigten sich erleichtert. Die Bundesregierung habe „den richtigen Weg eingeschlagen […], was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe“. Selbstkritisch konstatieren BMEL und BMUV, dass in den vergangenen Jahren die Düngeregeln zwar immer wieder verändert worden seien, allerdings „nicht ausreichend und verlässlich genug“. Es sei ein langer Weg mit schwierigen Verhandlungen gewesen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte, dass die Änderung des deutschen Düngegesetzes dem Verursacherprinzip Rechnung trage und einen „Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung“ lege. Ozdemir nannte die Einstellung des Verfahrens allerdings nur „ein Etappenziel“. Hier seien auch die Länder in der Pflicht. „Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch, und die Landwirtinnen und Landwirte fordern zurecht Regeln, die auch Bestand haben. Unser Ziel: Wer Wasser schützt, soll entlastet werden“, so Özdemir. [jg]

EU-Kommission: Nitratrichtlinie: Kommission schließt Verfahren gegen Deutschland

BMUV/BMEL: EU-Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt – hohe Strafzahlungen abgewendet

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