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Umweltrat: Klimaziel 2030, Aarhus-Verordnung, Digitalisierung
EU-News | 18.12.2020
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

Umweltrat: Klimaziel 2030, Aarhus-Verordnung, Digitalisierung

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c. Pixabay

Die EU-Umweltminister*innen segneten das 55-Prozent-Klimaziel 2030 ab, zeigten sich einsichtig bei der Reform der Aaarhus-Verordnung, wollen die Digitalisierung in den Dienst der Umwelt stellen. Umweltschützer*innen sind kritisch.

EU-Klimagesetz mit 55-Prozent-Klimaziel 2030

Unter Leitung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einigten sich die EU-Umweltminister*innen am Donnerstag auf eine gemeinsame Position zum Europäischen Klimagesetz, mit welchem erstmals rechtsverbindlich das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 sowie ein höheres Klimaziel für 2030 festgeschrieben werden sollen. Der Umweltrat bestätigte damit einen Beschluss der EU-Staats- und Regierungschef*innen aus der vergangenen Woche: Bis 2030 sollen die EU-weiten Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken, wobei natürliche CO2-Speicher wie Wälder und Moore auf das Ziel angerechnet werden sollen. Beschlossen wurde auch, dass die Mitgliedstaaten das neue Ziel für 2030 als EU-Klimaschutzbeitrag (nationally determined contribution, NDC) noch in diesem Jahr an die Vereinten Nationen übermitteln, so wie im Pariser Abkommen vorgesehen.

Unter portugiesischem Ratsvorsitz sollen im ersten Halbjahr 2021 die informellen Verhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission um die endgültige Fassung des Klimagesetzes erfolgen.

Christoph Heinrich vom WWF Deutschland kommentierte: „Der deutschen Ratspräsidentschaft gehört zum Abschluss der Erfolg, die EU zu einem höheren Klimaziel geführt zu haben. Es reicht aber nicht aus, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Für eine Heldenrolle fehlt daher das Anspruchsniveau. Allerdings macht der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft Mut und stellt wichtige Weichen für eine klimaneutrale Wirtschaft.“

Die Klimaschutzorganisation CAN Europe richtet den Blick schon auf das kommende Jahr: Nach der Entscheidung im Umweltrat sei nun entscheidend, dass zentrale EU-Vorschriften im Klima- und Energiebereich „fit für 55 (Prozent)“ gemacht, also an das höhere 2030-Ziel angepasst werden.

Aarhus-Verordnung auf Reformkurs

Die Umweltminister*innen fanden auch eine gemeinsame Verhandlungsposition für eine Reform der Aarhus-Verordnung. Sie regelt, wie Personen und Nichtregierungsorganisationen in Umweltangelegenheiten Zugang zu Gerichten auf EU- und nationaler Ebene erhalten. Sie setzt die internationale Aarhus-Konvention um – bislang jedoch mit erheblichen Mängeln, wie es der Kontrollausschuss der Konvention 2017 festgestellt hatte (EU-News vom 21.03.2017). Die EU-Kommission hatte im Oktober ihren Reformvorschlag präsentiert, den Umweltschutzorganisationen aber zerpflückten (EU-News vom 15.10.2020).

Der Umweltrat stimmt dem Vorschlag der Kommission weitgehend zu, den Geltungsbereich der Verordnung auf „Verwaltungsakte von allgemeiner Tragweite“ auszudehnen. Darüber hinaus solle die Verordnung künftig im Falle von Verwaltungsüberprüfungen nicht nur für das Umweltrecht, sondern auch für Rechtsakte anderer Politikbereiche gelten, die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen und die von EU-Organen erlassen werden.

Zudem will der Rat die Fristen für die Beantragung einer Überprüfung durch die Öffentlichkeit und für die Beantwortung durch die Organe und Einrichtungen der EU verlängern lassen, um das Verfahren für Beschwerdeführer*innen zu erleichtern und eine bessere Qualität der Antworten zu gewährleisten.

Auch hier gilt: Parlament, Rat und Kommission müssen sich im Trilog auf die Reform der Aarhus-Verordnung einigen.

Der NABU begrüßte den Standpunkt des Umweltrates. Doch seien einige Rechtsschutzlücken, „z. B. bezüglich #StateAid nicht geschlossen“ worden, ist in einem Tweet zu lesen.

Digitalisierung für mehr Umweltschutz

Ein weiterer Punkt auf der Agenda waren Schlussfolgerungen zur Digitalstrategie der EU. Nach Ansicht der Minister*innen habe der „doppelte Übergang“ (sprich: ökologisch nachhaltige und digitale Transformation) großes Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie erforderlich seien. Der digitale Übergang müsse fair und integrativ sein und dürfe niemanden zurücklassen.

Der Rat fordert die Kommission unter anderem auf, eine ehrgeizige politische Agenda für die Nutzung digitaler Lösungen zu entwickeln, um eine saubere Umwelt zu erreichen und zu schützen.

Das auch noch: Kreislaufwirtschaft

Was die Umweltminister*innen mit Blick auf den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft abgestimmt haben, erfahren Sie in dieser EU-News vom 17.12.2020.

Umweltrat: Council agrees on full general approach on European climate law proposal 

Umweltrat: Digitalisation for the benefit of the environment: Council approves conclusions 

Umweltrat: Council reaches agreement on improving access to justice in environmental matters 

CAN Europe: Next year EU legislation needs to look beyond the new 2030 climate target 

WWF Deutschland: EU-Umweltministerrat verabschiedet Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und bestätigt Klimaziel 

NABU auf Twitter 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

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