Umweltrat zu Abfall, Greenwashing und Bodenschutz
Am 17. Juni kam der Umweltrat zu einem letzten Treffen unter belgischem Vorsitz zusammen. Neben der formellen Annahme der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, einigten sich die Umweltminister*innen auf gemeinsame Standpunkte zur Abfallrahmenrichtlinie, zu Greenwashing und dem Bodenüberwachungsgesetz. Auch über das Klimaziel für 2040 und die Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms wurden diskutiert.
Die Annahme des Nature Restoration Laws (NRL) sorgte zweifellos für die größte Aufmerksamkeit in dieser Woche. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen gab der Umweltrat vergangenen Montag grünes Licht für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Bis 2030 soll die EU mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete sowie bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherstellen. Für mehr Details hier nachlesen.
Lebensmittelabfällen sollen reduziert, Textilhersteller zur Verantwortung gezogen werden
Darüber hinaus wurden gemeinsamen Positionen zu anderen wichtigen Gesetzesvorhaben erzielt. So haben die Umweltminister*innen ihre Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie angenommen. Es gab Diskussionen über eine mögliche Absenkung der Zielvorgaben zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen, letzten Endes wurden aber doch die ursprünglichen Ziele der Europäischen Kommission beibehalten. Beschlossen wurden:
- Die Reduktion von Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent sowie im Einzelhandel, in der Gastronomie, Catering-Dienste und ähnliche Einrichtungen sowie in Haushalten um 30 Prozent bis 2030 soll angestrebt werden. Die Zahlen könnten sich noch ändern, denn das EU-Parlament hat bereits im März seine Verhandlungsposition abgestimmt und dabei höhere Ziele von 20 Prozent beziehungsweise 40 Prozent für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterstützt.
- Harmonisierte Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilabfälle sollen eingeführt sowie Unternehmen zur Zahlung von Gebühren verpflichtet werde, um die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen zu unterstützen.
Greenwashing: Umweltbehauptungen müssen verifiziert werden
Die Umweltminister*innen erzielten auch eine allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über Umweltaussagen, auch bekannt als die Green Claims Directive. Diese Richtlinie hat das Ziel, Verbraucher*innen vor irreführenden umweltbezogenen Behauptungen („Greenwashing“) zu schützen und sicherzustellen, dass Umweltversprechen glaubwürdig und überprüfbar sind. Die wichtigsten Ergebnisse umfassen:
- Jede Behauptung muss von unabhängigen Drittparteien verifiziert werden, bevor sie veröffentlicht werden darf. Es wurden Ausnahmen für bestimmte explizite Umweltbehauptungen vorgeschlagen. Unternehmen, die unter diese Ausnahmen fallen, müssen anstelle einer Drittparteien-Überprüfung ein technisches Dokument ausfüllen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) erhalten Unterstützung, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
- Neue Kennzeichnungssysteme dürfen eingeführt werden, und bestehende, die durch EU- oder nationales Recht geregelt sind, werden von der Drittparteien-Überprüfung ausgenommen.
- Unternehmen müssen Informationen über Kohlenstoffzertifikate bereitstellen, einschließlich Art und Menge sowie der Frage, ob diese dauerhaft oder temporär sind. Es wird zwischen Kohlenstoffzertifikaten, die zum Klimaschutz beitragen, und solchen, die Emissionen ausgleichen, unterschieden.
Mehr Flexibilität bei Bodenüberwachung
Im vergangenen Juli schlug die Europäische Kommission das Bodenüberwachungsgesetz als Teil der EU-Bodenstrategie vor. Die Strategie dient als Fahrplan zur Wiederherstellung der Bodengesundheit sowie zur Sicherstellung ihres Schutzes und einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Das EU-Parlament hatte im April seine Position zum Bodenüberwachungsgesetz festgelegt (EU-News 11.04.2024). Der Umweltrat unterstützt nun zwar das Ziel der Europäischen Kommission, bis 2050 gesunde Böden zu erreichen. In ihrer gemeinsamen Position fordern sie aber mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Vorschriften. Die Grundsätze, auf denen die Bodenbewirtschaftung beruhen soll, sollen freiwillig sein, was den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer eigenen Maßnahmen gibt. Diese Entscheidung hat bei Umweltverbänden wie dem EEB Kritik ausgelöst. Sie befürchten, dass dies einen einheitlichen und harmonisierten EU-Ansatz untergraben könnte. Der Kommissionsvorschlags für freiwillige Bodengesundheitszertifikate für Landwirte wird gestrichen. Hier hatten die Landwirtschaftsverbände COPA und COGECA zuvor Druck gemacht. Es wurde sich außerdem auf die Aufteilung der Kriterien für die Bewertung der Bodengesundheit in zwei verschiedene Werte geeinigt.
- Unverbindliche nachhaltige Zielwerte: Diese sollen teilweise EU-weit standardisiert werden, sind jedoch nicht verbindlich und begründen keine Verpflichtung zum Handeln
- „Operative Auslösewerte“: Wenn der Zustand des Bodens diese festgelegten Schwellenwerte überschreitet, müssen die zuständigen Behörden Maßnahmen einleiten, um die Bodengesundheit zu verbessern und die Nachhaltigkeit der Bodennutzung sicherzustellen.
Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem neuen Europäischen Parlament über diese Dossiers werden voraussichtlich nach der Sommerpause beginnen.
Sonstiges
Neben der Billigung des 8. UAP stand ein „Gedankenaustausch” zum 2040-Klimaziel auf der Tagesordnung. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte hierzu ein Hintergrundpapier veröffentlicht, das Aspekte wie die zukünftige Rolle der Industrie und Landwirtschaft, Investitionen in Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft und die Bedeutung von Kohlenstoffentnahmen beleuchtete. Klimakommissar Wopke Hoekstra berichtete von einer breiten Unterstützung für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der finnische Umweltminister Kai Mykkänen betonte die Dringlichkeit, der Planungssicherheit für die Industrie zu bieten. Dafür müsse das Klimaziel-2040 innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate festgelegt und bestätigt werden. Ungarn, das ab Juli die Ratspräsidentschaft übernimmt, erklärt, dass es bereit sei, die Diskussionen über den Rahmen nach 2030 fortzusetzen. Hier finden Sie weitere Details zu den Plänen der ungarischen Ratspräsidentschaft, die diese Woche durchgesickert sind. [ks]
Umweltrat 17.06.2024 - wichtigste Ergebnisse
Allgemeine Ausrichtung Abfallrahmenrichtlinie
Allgemeine Ausrichtung Umweltaussagen
Allgemeine Ausrichtung Bodenüberwachung