Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
17 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, 26 Mitgliedstaaten die vereinfachten und schnelleren Genehmigungsverfahren in der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Deutschland gehört beide Male dazu. Portugal und die Slowakei müssen bei E-Geräten nachjustieren.
Die EU-Kommission hat am 26. September mehrere Vertragsverletzungsverfahren (VVV) veröffentlicht, davon einige im Umweltbereich.
Nachholbedarf bei Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten kann nur gewährleistet werden, wenn die geänderte Fassung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in der gesamten EU umgesetzt ist. Die Umsetzungsfrist ist am 6. Juli 2024 abgelaufen. Die Rechnungslegungsrichtlinie, die Transparenzrichtlinie und die Abschlussprüfungsrichtlinie müssen ebenfalls entsprechend angepasst werden, was 17 Mitgliedstaaten aber noch nicht erledigt haben. Deshalb hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Auch Deutschland gehört zu den angeschriebenen EU-Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion haben.
Die neuen CSRD-Vorschriften gelten seit dem 1. Januar. Große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen müssen demnach Informationen über die Risiken, denen sie in den Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die Umwelt offenlegen. Das soll dabei helfen, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. Auch Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland müssen noch liefern.
Auch nicht umgesetzt: schnellere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien
Mit 26 haben quasi alle Mitgliedstaaten - auch Deutschland - die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) in Bezug auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Nur Dänemark hat bisher geliefert. Die RED-Änderungen traten im November 2023 in Kraft und einige Bestimmungen mussten bis zum 1. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören laut EU-Kommission Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte zur Einspeisung der zusätzlichen Energie aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz.
Betroffen seien außerdem die Festlegung klarer Fristen für die Genehmigungsverfahren für bestimmte Technologien oder bestimmte Arten von Projekten, die Stärkung der Rolle der zentralen Anlaufstelle für Anträge und die Annahme, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur von überwiegendem öffentlichen Interesse sind.
Beide Bereiche befinden sich noch auf der ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens (VVV), das die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge” einleitet, wenn die Mitgliedstaaten nicht EU-rechtskonform handeln. Das Aufforderungsschreiben muss nach zwei Monaten befriedigend beantwortet sein, anderenfalls schickt die EU-Kommission eine begründete Stellungnahme (zweite Stufe des VVV). Reagiert der Mitgliedstaat dann nicht so, wie das EU-Recht es vorsieht, tritt die dritte Stufe des VVV ein: die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Weitere Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich
Die EU-Kommission hat außerdem Portugal und die Slowakei zur vollständigen Umsetzung der Richtlinien zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten aufgefordert. [jg]
EU-Kommission eröffnet zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung ein
CSRD Reporting und Biodiversität
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