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Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich
EU-News | 27.01.2023
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Mobilität

Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich

Umweltrechtsgesetzbuch mit nebenliegendem Gerichtshammer
© Adobe Stock / Zerbor
Umweltrecht muss umgesetzt werden - mit oder ohne Holzhammer

Deutschland und Polen müssen den grenzüberschreitenden Schienenverkehr besser gewährleisten. Im Naturschutz müssen Estland, Kroatien und Rumänien nachbessern. Frankreich soll etwas gegen illegale Vogeljagd tun. Wegen Abfall, invasiver Arten und mangelndem Gewässerschutz erhebt die EU-Kommission Klage gegen EU-Mitgliedstaaten.

Umwelt- und Naturschutzrecht

Die EU-Kommission hat am 27. Januar die aktuellen Vertragsverletzungsverfahren veröffentlich. Deutschland kommt verhältnismäßig gut dabei weg. Allerdings laufen auch schon einige Verfahren. Ansonsten gibt es einigen Nachholbedarf bei der mangelnden Umsetzung der EU-Gesetze über saubere Luft – hier haben 15 Länder einen „blauen Brief“ von der Brüsseler Behörde bekommen. Die EU-Kommission fordert außerdem Estland auf, seine Natura 2000-Gebiete wirksam zu verwalten, Rumänien soll sein Natura-2000-Netz zu vervollständigen, Kroatien soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bezug auf Windenergieprojekte korrekt umsetzen. Frankreich muss die illegale Vogeljagd und illegale Fangmethoden unterbinden und der Bevölkerung besseren Zugriff auf Umweltinformationen gewähren.

Sechs Mitgliedstaaten werden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil sie es versäumt haben, die Schädigung der europäischen Natur durch invasive gebietsfremde Arten zu verhindern, nämlich Bulgarien, Griechenland, Lettland, Italien, Portugal und Irland. Irland kommt sogar zweimal vor den Kadi, weil es die Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verschmutzung nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die Slowakei wird wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften über Abfalldeponien vor dem EuGH verklagt.

Energie und Klima

Die Kommission fordert Kroatien, Ungarn und Rumänien auf, ihre Berichte über die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz für das Jahr 2020 vorzulegen Polen und Rumänien müssen bei Energieeffizienz nachbessern und ihre umfassenden Bewertungen des Potenzials der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung mitteilen. Grundlegende Sicherheitsnormen sind in Ungarn und der Slowakei nicht umgesetzt: beide Länder weisen Mängel bei der Umsetzung der EU-Strahlenschutzvorschriften auf. Die EU-Kommission fordert Spanien zur vollständigen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf. Und in Frankreich und Portugal hapert es bei der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Verklagt werden Bulgarien und die Slowakei, damit sie die Entwicklung erneuerbarer Energien gewährleisten. [jg]

Pressemitteilung der EU-Kommission

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