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Wälder: EU-Forststrategie und Pläne für 2021
EU-News | 18.11.2020
#Wald #Biodiversität und Naturschutz

Wälder: EU-Forststrategie und Pläne für 2021

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c. Pixabay

Der EU-Agrarrat hat am Montag Schlussfolgerungen zur EU-Forststrategie verabschiedet. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nannte dies einen "großen Erfolg" für die deutsche Ratspräsidentschaft. Die Waldschutzorganisation FERN gibt einen Ausblick auf die europäische To-Do-Liste für den Wald im kommenden Jahr.

Agrarrat mit "klarer Haltung" (Klöckner)

Wer noch Zweifel hatte, weiß es spätestens jetzt genau: Es geht um den Forst und nicht um den Wald. Die EU-Agrarminister*innen haben am Montag per Videokonferenz allgemeine Schlussfolgerungen für die EU-Forststrategie beschlossen. Die innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft den Vorsitz führende deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagte, damit sei "etwas sehr Gutes gelungen".

Einig seien sich die Agrarminister*innen in folgenden Hauptpunkten, so Klöckner: Es gelte, eine "kluge Balance zwischen Ökologie und Ökonomie" zu finden und die sozialen Fragen ebenfalls zu beachten. Die parallel existierenden Strategien für den "Alleskönner Wald" als Luft- und Wasserfilter, Artenvielfalt und Wasser bewahrendem System sowie CO2-Speicher müssten zusammenpassen und aufeinander abgestimmt werden. Es gehe nicht darum, die Wälder "sich selbst zu überlassen", sondern sie nachhaltig zu bewirtschaften. Hierzu müssten standortangepasste Maßnahmen und klimaresiliente Arten gewählt werden, wobei die nationalen Entscheidungen durch EU-Entscheidungen nicht etwa ersetzt, sondern allenfalls ergänzt werden sollten. Der Wald sei auch Rohstofflieferant für Baumaterial und Kohlenstoffspeicher.

Im Oktober hatte das EU-Parlament sich zur EU-Forststrategie geäußert (EU-News 08.10.2020). Aus Sicht der Waldschutzorganisation FERN spiegele die Entschließung des Parlaments die Interessen der Industrie wider und untergrabe die EU-eigenen Klima- und Biodiversitätsziele. Das Ergebnis sei "verwirrend". Die Abgeordneten hätten sowohl erklärt, dass sie den Verlust der letzten verbliebenen natürlichen Wälder der Welt stoppen wollen, als auch vor der Industrie kapituliert und für einen intensiveren Holzeinschlag gestimmt. Letzterer sei die größte Bedrohung für die Überreste der einst riesigen Naturwälder Europas.

Wird 2021 ein Forstjahr? Ausblick auf weitere Schritte

Die Waldschutzorganisation FERN hat mit Hilfe des Arbeitsprogrammes der EU-Kommission für 2021 eine Zusammenstellung der waldbezogenen Maßnahmen veröffentlicht:

  • Eine Änderung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) ist für das zweite Quartal 2021 geplant. Die derzeitigen RED-Ziele seien nämlich nicht ehrgeizig genug, um die Klimaziele und die Klimapolitik der Kommission für 2030 zu erreichen; Änderungen werden daher zwei Jahre früher als geplant vorgenommen, und dies ist eine Gelegenheit, zu überprüfen, wie Waldbiomasse als erneuerbare Energieform behandelt wird.
  • Außerdem ist eine Revision der Verordnung über die Einbeziehung von Treibhausgasemissionen und den Abbau von Treibhausgasen durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) geplant, ebenfalls für das zweite Quartal 2021. Mit den bisherigen Regeln ist es unmöglich, die Klimaziele der Kommission zu erreichen, insbesondere ihr "Netto-Null"-Ziel für 2050. Um die Ziele für 2050 zu erreichen, müssten die Wälder mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre abziehen, was zunehmend unwahrscheinlich erscheint (FERN-Pressemeldung über Irland); dies würde ein LULUCF-Ziel erfordern, um den Kohlenstoffabbau der Wälder wesentlich zu erhöhen. Die geplanten Überarbeitungen der LULUCF-Verordnung und des Emissionshandelssystems sind ebenfalls wichtig, um die Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse anzugehen, so FERN.
  • Ein neuer Rechtsrahmen für die Wiederherstellung gesunder Ökosysteme (Wiederherstellungsgesetz) ist für das vierte Quartal 2021 vorgesehen. Damit sollen Anreize für die Wiederherstellung und Renaturierung von Wäldern und Ökosystemen geschaffen werden, um dazu beizutragen, die Klimaziele zu erreichen und den katastrophalen Zustand der biologischen Vielfalt in der EU wie auch anderswo zu verbessern. FERN ist der Ansicht, dass das neue Gesetz Anreize für Wiederherstellungsaktivitäten schaffen sollte, die die biologische Vielfalt und die Kohlenstoffbindung verbessern. Zu befürchten sei allerdings, dass die Forstindustrie die Anreize in Richtung Aufforstung, kommerzielle Plantagen und bestimmte Forstwirtschaftspraktiken lenkt, obwohl diese auf längere Sicht wahrscheinlich nicht die beabsichtigten Ergebnisse für die biologische Vielfalt oder das Klima bringen werden.  
  • Was die Überarbeitung der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen betrifft, so gelten die derzeitigen Regeln bis Ende 2021, aber im vierten Quartal 2021 sollen neue, vereinfachte Regeln angenommen werden. Als nichtlegislativer Akt ist keine Debatte mit dem Parlament und dem Rat vorgesehen. Die Überarbeitung sei aus Umweltverbandssicht aber eine wichtige Gelegenheit, um die öffentliche Finanzierung der Nutzung von Waldbiomasse, insbesondere Betriebsbeihilfen, anzusprechen. Eine öffentliche Konsultation läuft noch bis 7. Januar 2021.
  • Schließlich bieten zwei Initiativen die Chance, Unternehmensverantwortung zu stärken und Firmen zu sorgfältigen Überprüfungen zu verpflichten, um ihre Lieferketten ohne Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen zu halten (FERN-Pressemeldung zur EP-Initiative). Die Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung (2. Quartal 2021) zielt darauf ab, eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen aller Sektoren einzuführen, ihre Lieferketten auf Menschenrechtseinhaltung und Umweltschutz zu überprüfen. Ein weiteres Gesetzesvorhaben zur Verringerung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die in der EU auf den Markt gebracht werden (2. Quartal 2021), kann von Unternehmen verlangen, dass sie sicherstellen, dass sie keine Produkte in die EU bringen, die für Menschenrechtsverletzungen, Entwaldung und Schädigung des Ökosystems verantwortlich sind. In beiden Initiativen ist eine verbindliche Regulierung die stärkste in Betracht gezogene Option. Die Kampagne #Together4Forests ruft dazu auf, sich an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Vermeidung von Entwaldung und entsprechenden Produkten zu beteiligen - letzten Freitag hatten bereits eine Million Bürger*innen bei der Aktion mitgemacht (EU-News 13.11.2020).  [jg]

Agrarrat-Tagungsseite zum 16.11.2020

Pressekonferenz mit Julia Klöckner und Janusz Wojciechowski

Dokument zu den Ratsschlussfolgerungen

FERN-Pressemitteilung: What is on the EU’s to-do list for forests next year?

Erfolgsnachrichten

Rumänien: Juristischer Sieg gegen Geheimniskrämerei

Die Stiftung EuroNatur berichtet, dass ihre Partnerorganisation Agent Green vor Gericht das Recht bekommen hat und künftig Informationen über die Waldbestände im Land erhalten muss. "Zukünftig ist das Ministerium dazu verpflichtet, fortwirtschaftliche Maßnahmen und Bestimmungen zu veröffentlichen. Damit wird nun endlich einsehbar, wie die Nutzungspläne für Staats- und Privatwälder aussehen", freut sich EuroNatur. Weiterlesen

Frankreich: Supermärkte wollen etwas gegen Soja von abgeholzten Flächen tun

Die Organisation Mighty Earth hat den Schritt großer Supermärkte in Frankreich begrüßt, Maßnahmen gegen die Verwendung von Soja, das auf abgeholzten Flächen produziert wird, zu treffen. Allerdings müsse die französische Regierung dafür sorgen, dass diese Verpflichtungen auch erfüllt werden. Außerdem gelte es, die entsprechenden Regeln für alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette zu verschärfen. Frankreich importiert erhebliche Mengen Soja aus Brasilien. Weiterlesen

Konsultationen der EU-Kommission

Die Europäische Kommission bittet um Ihre Kommentare.

Bis zum 9. Februar 2021 können sich Interessierte an der Konsultation zur Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie beteiligen: Red II.

Bei "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft – Überprüfung der EU-Vorschriften" geht es einerseits um eine LULUCF Folgenabschätzung (Beteiligung bis 26.11.2020 möglich) und gleichzeitig hat die EU-Kommission um allgemeine Rückmeldungen zu LULUCF innerhalb einer öffentlichen Konsultation gebeten (Rückmeldungen möglich bis 5. Februar 2021).

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