Neue umweltrelevante Konsultationen aus Brüssel vom 25.02.2021
Bis 18. März: CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch von schweren Nutzfahrzeugen - Ergebnisse der Prüfungen im Fahrbetrieb auf der Straße
Nach dem EU-Umweltrecht müssen die Hersteller von neuen schweren Nutzfahrzeugen (z. B. Lastkraftwagen und Busse) Prüfungen im Fahrbetrieb auf der Straße durchführen, um die Emissionen und den Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge zu bestimmen, und diese Angaben den zuständigen nationalen Behörden übermitteln. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihrerseits diese Angaben an die Kommission weiterleiten, damit diese die Fortschritte bei der Erreichung der CO2-Reduktionsziele der EU überwachen kann. Mit der Initiative wird im Einzelnen geregelt, wie diese Angaben der Kommission zu übermitteln sind.
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Bis 22. März: Energieeffizienz – Überarbeitung der Gebäudeenergie-Richtlinie
Im Jahr 2020 stellte die Kommission ihre Strategie Renovation Wave (Renovierungswelle) vor, um die energetische Sanierung von Gebäuden in der EU zu fördern. Diese Strategie enthält einen Aktionsplan mit: 1) Regulierungs-, Finanzierungs- und Ermöglichungsmaßnahmen; und 2) das Ziel, die jährliche energetische Renovierungsrate von Gebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Dieses Ziel erfordert eine Überarbeitung des relevanten EU-Rechtsakts, der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Überarbeitung wird sich auf Bestimmungen konzentrieren, die für die Förderung der Gebäudesanierung von zentraler Bedeutung sind.
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Bis 20. April: Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)
Die EU-Kommission hat am Dienstag eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle Interessierten aufgefordert werden, zu einer vorgeschlagenen gezielten Überarbeitung der Mitteilung über die Vorschriften für staatliche Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (die IPCEI-Mitteilung) Stellung zu nehmen. Die IPCEI-Mitteilung soll laut Kommission großangelegte grenzübergreifende Vorhaben erleichtern, die schwerwiegende Störungen in strategischen Wertschöpfungsketten beheben und damit der EU-Wirtschaft und den EU-Bürger*innen erhebliche Vorteile bringen.
EU-Kommission: Review of the Communication on important projects of common European interest (IPCEI)
Bis 19. März: Inklusive Wahlen zum Europäischen Parlament – Förderung des aktiven und passiven Wahlrechts der EU-Bürger*innen in einem anderen EU-Land
Nach den Rechtsbestimmungen der EU dürfen EU-Bürger*innen, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben, bei den Europawahlen ihr aktives und passives Wahlrecht im Wohnsitzland ausüben. Mit dieser Initiative wird vorgeschlagen, die Ausübung dieses Rechts durch Überarbeitung der einschlägigen Rechtsbestimmungen zu erleichtern.
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Bis 19. März: Inklusive Wahlen in Europa – Befähigung der Unionsbürger*innen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land, ihr Recht auf Teilnahme an Kommunalwahlen auszuüben
Die EU-Vorschriften ermöglichen es den Unionsbürger*innen, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Initiative sollen diese Vorschriften überprüft werden, um Bürger*innen bei der Ausübung ihres Rechts auf Teilnahme an Kommunalwahlen zu unterstützen, sie stärker für dieses Recht zu sensibilisieren und auf jüngste Entwicklungen einzugehen. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, eine breite und inklusive Teilhabe zu fördern.
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Zusammengestellt von Ann Wehmeyer
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Einen Überblick über alle laufenden Konsultationen finden Sie hier: