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Der "Null-Schadstoff-Aktionsplan" und die Wasserpolitik
EU-News | 02.06.2021
#Wasser und Meere #Chemikalien #Biodiversität und Naturschutz

Der "Null-Schadstoff-Aktionsplan" und die Wasserpolitik

Rubrik_Wasser___Meere_Fluss
c. pixabay

Was steckt im Null-Schadstoff-Aktionsplan aus Sicht des Gewässerschutzes? Der Versuch eines Überblicks:

Hintergrund zum "Zero Pollution Action Plan"

"Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden wird auf ein Niveau reduziert, das die Gesundheit und natürliche Ökosysteme nicht mehr schädigt und die planetaren Grenzen respektiert, um eine giftfreie Umwelt zu schaffen" – so in etwa lautet die Vision der EU für 2050 und einen "gesunden Planeten für alle". Hierzu hat die EU-Kommission im Mai ihren Entwurf vom Null-Schadstoff-Aktionsplan mitsamt Anhängen veröffentlicht (EU-News 12.05.2021).

Grundsätzlich soll die "Handlungspyramide" im Umgang mit Schadstoffen verändert werden: Statt sich auf die Beseitigung von Verschmutzungen zu konzentrieren, muss das Vermeidungsprinzip konsequenter angewendet werden. Das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip gilt es, in die Tat umzusetzen. Außerdem soll Umweltverschmutzung an der Quelle bekämpft (besser: vermieden) und das Verursacherprinzip durchgesetzt werden.

Konkret sollen bis 2030 folgende Ziele erreicht werden:

  • Verbesserung der Wasserqualität durch eine Reduzierung von Abfällen und Plastikmüll in den Meeren um die Hälfte
  • Der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt soll um 30 Prozent reduziert werden.

Betroffene Gesetze und Regelungen

Die Kommission wird sich darauf konzentrieren, die Umsetzung bestehender wasserbezogener Gesetze (zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie) zu verbessern und diese zu modernisieren. Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wird 2022 überarbeitet, um die Verschmutzung zu reduzieren, zum Beispiel in Bezug auf Nährstoffe und neu auftretende Schadstoffe wie Mikroplastik und Mikroverunreinigungen einschließlich Arzneimittel. Dies wird mit der Aktualisierung der Listen problematischer Stoffe für Oberflächen- und Grundwasser einhergehen, um die Natur und die menschliche Gesundheit vor den relevantesten Stoffen auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu schützen. Die Kommission wird auch vorschlagen, andere Wasser- und Meeresgesetze zu überprüfen und gegebenenfalls zu modernisieren, insbesondere die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, um sie besser auf die Reduzierung von chemischen Schadstoffen und Mikroplastik auszurichten, sowie möglicherweise neue Parameter in der Badegewässerrichtlinie festzulegen.

Unter Berücksichtigung der kürzlich verabschiedeten Trinkwasserrichtlinie wird die Kommission dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten einen nachhaltigen und effizienten Wasserverbrauch fördern, der Wasserverschmutzung entgegenwirken und allen Wassernutzern und -verschmutzern – Industrie, Landwirtschaft und privaten Verbraucher*innen – eine sozial gerechte Wasserrechnung vorlegen, wobei die Einnahmen für nachhaltige Investitionen genutzt werden sollen. Sie wird auch eine bessere Überwachung unterstützen und die Verschmutzung durch wichtige Stoffe in Oberflächen- und Grundwasser verhindern oder reduzieren.

Nochmal in Kürze: ungefährer Zeitplan und weitere Schritte

  • Umsetzung und Durchsetzung vorhandener Gesetze und Regeln wie die Wasserrahmenrichtlinie (ab sofort)
  • Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der Badegewässerrichtlinie (2021 - 2023)
  • Unterstützung der Umsetzung der neuen Trinkwasserrichtlinie und Verabschiedung entsprechender Durchführungs- und delegierter Rechtsakte (2022)
  • Überarbeitung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und der Grundwasserrichtlinie (2022)
  • Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Synergie mit der Überarbeitung der Richtlinie über industrielle Emissionen und der Evaluierung der Klärschlammrichtlinie (2022)
  • Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2023)
  • Empfehlungen zur Umsetzung des Verursacherprinzips (2024) und Verpflichtung zu einer fairen Wasserrechnung

Der Umweltrat am 10. Juni hat das Thema auf der Tagesordnung, zunächst wird es aber nur um einen Austausch gehen. Demnächst startet eine öffentliche Konsultation über chemische Verschmutzung von Gewässern (Vorbereitung auf die zu ändernden Umweltqualitätsnormen). Und natürlich wird auch im EU-Parlament über sämtliche Vorhaben debattiert.

Seas At Risk: "Der EU-Aktionsplan ist eine verpasste Chance, die Meeresverschmutzung zu bekämpfen"

Weil nichts Neues im Aktionsplan stehe, reagierten viele Umweltorganisatioenn eher verhalten auf den Aktionsplan (EU-News 12.05.2021). Die Meeresschutzorganisation Seas At Risk nannte ihn eine "verpasste Chance", zumindest was die Meeresverschmutzung angeht. Der Aktionsplan enthalte zwar einige ehrgeizige Ziele, wie zum Beispiel die Reduzierung von Nährstoffverlusten aus Landwirtschaft und Aquakultur, Maßnahmen gegen Luft- und Lärmbelastung durch den Verkehr und den Ausstieg aus den schädlichsten Chemikalien. Er sehe jedoch nur begrenzte Maßnahmen vor, um die Verschmutzung unserer Ozeane zu bekämpfen. Angesichts ihrer lebenswichtigen Bedeutung für den Planeten müssten die Meere aber ein integraler Bestandteil aller Aktionspläne sein, die entwickelt werden, um die Ziele des Europäischen Green Deals zu erreichen.

"Der Zero Pollution Action Plan liest sich wie eine Bestandsaufnahme aktueller Politiken zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungsquellen. Wenn sie effektiv umgesetzt werden, würden diese Maßnahmen die Meeresverschmutzung drastisch reduzieren. Wir erwarten von einem Aktionsplan aber schnelles Handeln und die Sicherstellung einer ambitionierten Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung sollte das absolute Minimum sein", sagt Frédérique Mongodin von Seas At Risk. Das Fehlen spezifischer Maßnahmen zur Reduzierung von Unterwasserlärm und zur Verhinderung der Freisetzung von Mikroplastik an der Quelle sei besonders enttäuschend, da dies der einzige Weg sei, um die im Aktionsplan angestrebte Reduzierung um 30 Prozent bis 2030 zu erreichen. [jg]

Das Null-Schadstoff-Paket:

Nichtregierungsorganisationen in Brüssel mit gewässerpolitischem Schwerpunkt (Auswahl):

Reaktion Seas At Risk auf den Aktionsplan: EU Zero Pollution Action Plan is a missed opportunity to tackle ocean pollution

Was sonst noch ansteht

25.000 Flusskilometer renaturieren bis 2030

Laut EU-Biodiversitätsstrategieentwurf vom Mai 2020 sollen bis 2030 25.000 Flusskilometer wiederhergestellt werden. Derzeit laufen Debatten über verbindliche Renaturierungsziele (EU-News 25.05.2021). Allerdings besteht noch Unklarheit, was als "Hindernis" in Flüssen gilt, weshalb konkrete Ziele wohl erst in der nächsten Definitionsrunde erfolgen sollen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, sich jetzt auf die Umsetzung der WRRL zu konzentrieren und die Mitgliedstaaten aufzufordern, einen Katalog der zu beseitigenden Hindernisse für frei fließende Flüsse zu erstellen und dann rechtlich verbindliche Ziel auf der Grundlage dieser Hindernisse festzulegen.

WRRL: Bewirtschaftungspläne, dritter Zyklus (2022-2027)

Die Wasserrahmenrichtlinie wird in drei Zyklen umgesetzt, in denen für die Flusseinzugsgebiete Pläne erstellt werden müssen. In Kürze sind Bewertungen der zweiten Bewirtschaftungszyklen zu erwarten. Die Bewirtschaftungspläne für den dritten Zyklus sind entworfen, können noch kommentiert werden und sollen bis 22. Dezember 2021 fertig ein. Eine Übersicht über die Fristen und Pläne in Deutschland finde Sie hier: EU-News 06.05.2021.

Potenzielle Fördermittel in "Horizon Europe"

Das neue Forschungs- und Innovationsprogramm der EU "Horizont Europa" wird für den Zeitraum 2021-2027 (zu jeweiligen Preisen) mit rund 95,5 Milliarden Euro ausgestattet sein. Im April 2021 erschien eine Zusammenfassung. Auch für Wasserforschungsfragen ist gesorgt unter dem Titel: "Healthy oceans, seas, coastal & inland waters". Bis 2030 sollen Meere und Ozeane sauber sein (Mission Starfish 2030) Zudem lassen sich Partnerschaften unter dem Cluster 6 finden: Water4All.

Angekündigter Aktionsplan zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme

Empfehlungen für diesen Aktionsplan, den die EU-Kommission noch 2021 vorlegen soll, hat ein Bündnis aus 15 Umweltschutzorganisationen veröffentlicht. Durch den Aktionsplan sollte die EU destruktive Fischereipraktiken beenden [Verbot der Grundschleppnetzfischerei in bestimmten Bereichen (2022), Verhinderung von Beifängen (2023), Verbot aller destruktiven Fangpraktiken (2027)] sowie dem Klimawandel durch gesunde Meeresökosysteme begegnen [Ökosystem- und Klimafolgenabschätzungen für alle EU-Fischereien und Flotten (2022), wissenschaftlicher Bewertungsprozess zu den Auswirkungen der Fischereitätigkeit auf das Kohlenstoffspeicherpotenzial von Fischpopulationen, Meeresböden, Habitaten (2022), Leitlinien für umweltschonende Fischerei (2022), ab 2023 ausschließlich Fangquoten, die klima- und ökosystembasierten Managementansatz entsprechen]. Zum "Schatten-Aktionsplan" der NGOs 

Wasserkraft ist zwar erneuerbar, aber meist nicht umweltfreundlich

Eine Studie unter Leitung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) zeigt am Beispiel Rumäniens, wie der Ausbau der Wasserkraft den Zielen der EU-Umweltpolitik zuwiderläuft. Die Wasserkraft kollidiere mit den Anforderungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Rund die Hälfte der Wasserkraftwerke in Rumänien liege in Naturschutzgebieten, wobei es sich dabei überwiegend um kleine Anlagen handelt. Diese trügen nur 3 Prozent zur Stromerzeugung Rumäniens bei, bedrohten die biologische Vielfalt jedoch stark. Deshalb müsse die europäische Energiepolitik dringend mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie abgestimmt werden, mahnt die IGB-Forschungsgruppe. Andernfalls drohten erhebliche Verluste der Artenvielfalt in Gewässern, und die Ziele des EU Green Deals wären nicht erreichbar. Weiterlesen

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