Factsheet zur Überarbeitung der LULUCF-Verordnung
Wälder, Moore, Grünland und deren Umwandlung in landwirtschaftlich genutzte Flächen spielen eine entscheidende Rolle für die EU auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität 2050. Die EU-Verordnung zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) soll entsprechend geändert werden. Ein neues Factsheet der EU-Koordination informiert über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Revision der LULUCF-VO aus dem Jahr 2018. Die Leistung von natürlichen CO2-Senken – dazu zählen zum Beispiel Wälder, Moore und Grünland, die CO2 aus der Atmosphäre binden – soll bis 2030 angehoben werden. Außerdem soll nach dem Willen der Kommission die CO2-Absorptionsleistung auf das neue CO2-Reduktionsziel 2030 angerechnet werden – ein Vorstoß, den Umweltverbände heftig kritisieren. Überdies plant Brüssel, ab 2031 die LULUCF-Verordnung um Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft zu erweitern (Schaffung eines AFOLU-Sektors) und die übrigen Sektoren in das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) zu integrieren (Schaffung eines eigenen klimapolitischen Instruments). Danach soll der gesamte AFOLU-Bereich, inklusive landwirtschaftlicher Treibhausgasemissionen, sich in Richtung negative Emissionen entwickeln.
Ende Januar 2022 stellt der Berichterstatter im Umweltausschuss (ENVI) des EU-Parlaments voraussichtlich seinen Bericht zum Vorschlag der Kommission vor. Wann mit einer Positionierung der EU-Umweltminister*innen des federführenden Umweltrates zu rechnen ist, ist noch unklar.
Das Factsheet der EU-Koordination gibt einen kompakten Überblick über die Pläne der Kommission, die nächsten Schritte, über zentrale Streitfragen und die Standpunkte von CAN Europe und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring. [bv; aw]