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Rechenschaftspflicht für Finanzsektor und Unternehmen, Weltraumpolitik, Datentransparenz
EU-News | 26.01.2023
#EU-Umweltpolitik #Wirtschaft

Rechenschaftspflicht für Finanzsektor und Unternehmen, Weltraumpolitik, Datentransparenz

Texttafel "Make this world better"
© pixabay/Alexas_Fotos

Der ECON-Ausschuss im EU-Parlament fordert etwas mehr Verantwortungsübernahme des Finanzsektors, der WWF noch mehr. Unternehmen müssen Sorgfalt bei Lieferketten walten lassen, demnächst kommt außerdem ein Gesetz gegen Greenwashing. EU-Spitze stellt Pläne für europäische Weltraumpolitik 2023 vor. Öffentlichkeit soll besseren Zugang zu wichtigen Umweltdaten bekommen.

Wirtschaftsausschuss schließt Finanzsektor in Sorgfaltspflichten

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat am 24. Januar dafür gestimmt, den Finanzsektor für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen vermehrt zur Verantwortung zu ziehen. Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit soll verhindern, dass Unternehmen in der EU durch ihre eigene Geschäftstätigkeit oder globale Wertschöpfungsketten zu Umweltschäden beitragen. Der WWF begrüßte die Entscheidung des ECON, den Finanzsektor mit einzubeziehen und die Direktoren der Unternehmen für die Einführung und Überwachung der Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich zu machen. Laut WWF sei dies ein „seit Langem bestehender Mangel“. Der WWF-Wirtschaftsexperte Sebastien Godinot sagte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Finanzinstitute blindlings Geld in ein schwarzes Loch werfen, ohne die verheerenden Folgen für die Menschen und unsere Umwelt zu bedenken.“ Der Kompromiss weise allerdings immer noch Schlupflöcher auf, die es Finanzinstituten ermöglichten, sich ihrer Verantwortung für die Schäden zu entziehen. Vor allem institutionelle Investoren und Vermögensverwalter könnten nicht für negative Nachhaltigkeitsauswirkungen haftbar gemacht werden, selbst wenn sie von den ökologischen oder sozialen Schäden wissen, die sie unterstützen.

Der WWF forderte deshalb den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) auf, diese Löcher zu schließen: Der gesamte Finanzsektor müsse in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden und verpflichtend für Umwelt- oder Menschenrechtsschäden, die er finanziert, haftbar gemacht werden.

Laut Onlinedienst Euractiv hat der EU-Abgeordnete Rasmus Andresen (Grüne/EFA, Deutschland) die Europäische Zentralbank (EZB) aufgefordert, unterschiedliche Zinssätze für verschiedene Sektoren einzuführen. Anderenfalls könne die Erhöhung der Zinssätze Investitionen in erneuerbare Energie behindern. Ziel müsse die Abkehr vom fossilen Wirtschaften sein, dies sei aber durch aggressive Zinspolitik kaum zu leisten. Andresen, der für das EU-Parlament die jährliche Resolution zur Geldpolitik der EZB verhandelt, forderte die Zentralbank auf, bei den Zinssätze zu differenzieren, damit grüne Investitionen von niedrigeren Zinssätzen profitieren können und ein Anstieg ihrer Kapitalkosten verhindert wird.

Unternehmenspflichten: Deutsches Lieferkettengesetz in Kraft, Anti-Greenwashing-Gesetz in Arbeit

In Deutschland ist am 1. Januar das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Damit werden laut Bundesumweltministerium weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Es umfasst, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Das europäische Lieferkettengesetz vom Februar (EU-News 24.02.2022) - wegen Verwässerung der Industrie von Verbänden stark kritisiert  (EU-News 22.06.2022) - ist noch nicht in Kraft. Nach der Positionierung des Rates im Dezember 2022 wird voraussichtlich im Mai das EU-Parlament abstimmen. Das europäische Gesetz ginge weiter als das deutsche.

In den kommenden Wochen soll laut Euractiv der neue Gesetzentwurf der EU-Kommission gegen unberechtigte Grünfärberei veröffentlicht werden. [Europe.Table nennt den 22. März als Datum für das "Verbraucherpaket", einschließlich des Rechts auf Reparatur.] Die EU-Mitgliedstaaten sollen mithilfe des Gesetzes künftig abschreckende Strafen gegen Unternehmen verhängen können, die unbegründete Umweltaussagen über ihre Produkte machen. Dies soll den Verbraucher*innen helfen, bewusster zu konsumieren. Bisher seien laut EU-Kommission rund 40 Prozent aller Aussagen über die Umweltfreundlichkeit von Produkten unbegründet, lässt sich im Leak des Gesetzentwurfes nachlesen – Greenwashing eben. Derzeit gibt es scheinbar noch Unklarheiten über die richtigen Methoden, den ökologischen Fußabdruck verschiedener Produkte zu bestimmen, um die über 200 EU-weit existierenden Labels schlussendlich zu vereinheitlichen.

Europäische Raumfahrtpolitik 2023: Weltraum strategisch wichtig

Der Hohe Vertreter und EU-Vizepräsident Josep Borrell und der EU- Binnenmarktkommissar Thierry Breton haben am 24. Januar die Prioritäten der europäischen Raumfahrtpolitik für das Jahr 2023 vorgestellt. So sollen in diesem Jahr die erste EU-Raumfahrt- und Verteidigungsstrategie, ein EU-Weltraumgesetz, Investitionen in Innovation und weltraumgestützte gesicherte Konnektivität (u.a. Satellitensystem) vorangebracht werden. Der Weltraum sei zu einem „wichtigen strategischen Bereich“ geworden, der sich auf alle Aspekte des Lebens auswirke. Der Weltraum sei „ein wichtiges Schlachtfeld für Sicherheit und Verteidigung“. Der geopolitische Wettbewerb werde zunehmend in den Weltraum projiziert. „Wir müssen uns auf ein zunehmend wettbewerbsintensives und umkämpftes Weltraumumfeld vorbereiten“, sagte Borrell auf der Europäischen Raumfahrtkonferenz.

Mehr Transparenz bei Daten zu Luftverschmutzung, Verkehrsströme und Umweltstatistiken

Die Kommission hat am 20. Januar eine Liste hochwertiger Datensätze veröffentlicht, die von öffentlichen Stellen innerhalb von 16 Monaten kostenlos zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden müssen. Hierzu gehören Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, meteorologische Daten, Statistiken, Unternehmen und Mobilität. Das thematische Spektrum könne aber erweitert werden. Die Daten hätten einen großen Nutzen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft. So könnten die Datensätze über Mobilität oder Geolokalisierung von Gebäuden Geschäftsmöglichkeiten für den Logistik- oder Verkehrssektor eröffnen und die Effizienz der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verbessern. Das Verständnis von Verkehrsströmen könne dazu dienen, den Verkehr effizienter zu gestalten. Meteorologische Beobachtungsdaten, Radardaten, Daten zur Luftqualität und Bodenverschmutzung dürften auch die Forschung und die digitale Innovation sowie politische Entscheidungsfindung unterstützen, insbesondere im Kampf gegen den Klimawandel, so die EU-Kommission. [jg]

MEPs vote to make financial sector accountable for environmental harm and human rights violations

Euractiv: EZB-Zinserhöhungen könnten Klima-Investitionen verringern

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