Stopp der Abholzung? EU schränkt Handel mit Entwaldungsprodukten ein
Die EU will künftig Produkte aus Entwaldung verbieten. Dies ist das Ergebnis der Trilogverhandlung zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission. Die neue Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten soll Firmen dazu verpflichten nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten oder degradierten Waldgebieten stammen. Umweltverbände reagieren überwiegend positiv.
Am frühen Morgen des 6. Dezember verkündete die EU-Kommission eine Einigung des Rats, der Kommission und des Parlaments, um die ein Jahr lang gerungen wurde. Mit einer Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten will die EU einen Großteil der weltweiten Zerstörung der Wälder stoppen. Mit dem Kauf von Soja, Palmöl und anderen Produkten tragen europäische Firmen massiv zur Rodung insbesondere tropischer Regenwälder bei. Damit ist die EU nach China der weltweit zweitgrößte Importeur von Produkten aus ehemaligen Waldgebieten.
Neue Sorgfaltspflichten
Laut der neuen Verordnung müssen Firmen, die in Ländern mit generell hoher Entwaldung Geschäfte machen, ein System installieren, welches ihnen ermöglicht ihre Lieferketten überprüfen zu können. Unter die Regelung zur Sorgfaltspflicht fallen Produkte mit großer Entwaldungswirkung. Dazu gehören: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk und deren verarbeiteten Produkte. Als entwaldet gilt ein Gebiet dann, wenn es nach dem 31.12.2020 gerodet wurde. Verboten werden sollen außerdem Produkte, die nach Recht des Herkunftslandes illegal hergestellt wurden. Bei nicht Einhaltung der Regelungen sollen die Mitgliedsstaaten Strafen verhängen, die mindestens vier Prozent des EU-Umsatzes der Firma betragen. Im Gegensatz zum EU-Parlamentsentwurf im September ist die Einigung weniger weitreichend. Die in dem Entwurf enthaltenen Produkte, wie Mais, sind genauso wenig Teil der Einigung, wie ein Schutz weiterer Ökosysteme, wie etwa Savannen.
Wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Umweltschutzverbände reagieren überwiegend positiv auf die neue Verordnung. So kommentiert Anke Schulmeister-Oldenhove vom WFF: „Mit diesem weltweit ersten Gesetz gegen die Entwaldung haben wir Geschichte geschrieben. Als großer Handelsblock wird die EU nicht nur die Spielregeln für den Verbrauch innerhalb ihrer Grenzen ändern, sondern auch einen großen Anreiz für andere Länder schaffen, die die Entwaldung vorantreiben, ihre Politik zu ändern. Das Gesetz ist nicht perfekt, aber es enthält starke Elemente."
Begrenzte Auswahl der einbezogenen Ökosysteme
Neben dem Konsens, dass die Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung ist, sehen einige Verbände große Schwachstellen in der Verordnung. So meint Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Leider haben sich in einigen Punkten die Bremser unter den EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt. Der Schutz von Trockenwäldern wie dem brasilianischen Cerrado wird auf die lange Bank geschoben. Damit fällt ein Großteil der Entwaldung durch den EU-Konsum von Sojafuttermitteln und Rindfleisch unter den Tisch. […] Auch der Finanzsektor hat es nicht in die Verordnung geschafft, hier gibt es nur einen Prüfauftrag für die Kommission. Damit können Banken weiterhin Unternehmen mit einem hohen Entwaldungsrisiko finanzieren. […]“
Mit der offiziellen Verabschiedung der Verordnung wird im kommenden Frühjahr gerechnet. Die Einigung sieht die EU-Kommission auch als ein starkes Zeichen für den Waldschutz, zeitliche passend zur laufenden Weltnaturkonferenz (CBD COP15). [fis]
EU-Kommission: Law to fight global deforestation and forest degradation
WWF: EU leaders seal deal for groundbreaking law to stop deforestation