Verbände fordern starkes EU-Bodengesundheitsgesetz
Das Europäische Umweltbüro und der NABU geben ausführliche Empfehlungen für das angekündigte EU-Bodenschutzgesetz. Der Zustand der Böden müsse flächendeckend verbessert werden.
In zwei aktuellen Positionspapieren geben der Umweltdachverband Europäisches Umweltbüro (EEB) und der Naturschutzbund (NABU) umfassende Empfehlungen zur Ausgestaltung des geplanten EU-Bodengesundheitsgesetz (Soil Health Law, SHL). Der Vorschlag der EU-Kommission zum Schutz und nachhaltigen Nutzung der europäischen Böden wird im Juni erwartet. Allerdings taucht es in der aktuellsten Agenda nicht auf (EU-News 17.05.2023). Der Gesetzesvorschlag soll dazu beitragen, bis 2050 gesunde Bodenökosysteme zu schaffen und bis 2030 konkrete Maßnahmen festlegen.
NABU: Biodiversität einbeziehen
Das NABU-Forderungspapier vom 8. Mai wird von einer Vielzahl von Wissenschaftler*innen sowie Vertreter*innen aus Landwirtschaft und Zivilgesellschaft unterstützt. Zentrale Forderung ist, dass die gesetzliche Definition zur Bodengesundheit auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müsse und die biologischen Eigenschaften des Bodens einzubeziehen seien. Darüber hinaus brauche es ein flächendeckendes System zur Überwachung, welches auch die biologische Vielfalt in die Bodengesundheit einbeziehe. Für die Landwirtschaft seien Zielgrößen festzulegen, damit die Entwicklung des Zustands nachzuvollziehen sei und mögliche Regeln und Förderinstrumente angelegt werden können. Zudem müsse das Management der Böden anhand der naturräumlichen Gegebenheiten erfolgen und dürfe nicht an Verwaltungsgrenzen enden. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentierte: „Lebendige Bodenökosysteme sichern nicht nur die Versorgung mit gesunden Lebensmitteln. Sie stabilisieren auch den Wasserhaushalt in Zeiten zunehmender Dürren und sind als Kohlenstoffspeicher ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen die Klimakrise.“
EEB: Klare Ziele und verbindliche Mechanismen
In eine ähnliche Richtung argumentiert das Europäische Umweltbüro (EEB) in seinem neuen Positionspapier zum Bodenschutzgesetz vom 16. Mai. Der europäische Dachverband empfiehlt unter anderem die Aufnahme rechtsverbindlicher und messbarer Ziele, klare Mechanismen für die Wiederherstellung degradierter Böden und die Festlegung von Vorgaben für alle Land- und Bodennutzenden. Bodenschonende Praktiken der Landwirtschaft sollten demnach auf den Grundvoraussetzungen (Konditionalität) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufbauen und darüber hinausgehen. Außerdem sollten die rechtlichen Grundlagen zu Verhinderung von Bodenkontaminierung verbessert werden. Zu weiteren Maßnahmen zählt das EEB die Einschränkung des Flächenverbrauchs sowie verpflichtende „Pässe für Bodenaushub“ und „Bodengesundheits-Zertifikate“. [bp]