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Vertragsverletzungen: Deutschland tut zu wenig im Umwelt- und Energiebereich
EU-News | 25.07.2019
#Klima und Energie #Landwirtschaft und Gentechnik #Mobilität #EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

Vertragsverletzungen: Deutschland tut zu wenig im Umwelt- und Energiebereich

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c. Pixabay

Die EU-Kommission hat am Donnerstag neue Vertragsverletzungsverfahren bekannt gegeben. Deutschland muss bei Grünlandschutz, Energieeffizienz und Schutz von Versuchstieren massiv nachbessern. Auch der Nitratstreit geht in eine neue Runde.

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, den Schutz von blütenreichen Wiesen zu verstärken, um die Verpflichtungen gemäß der Habitat-Richtlinie zu erfüllen (Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Deutschland kommt nach Ansicht der Kommission seiner Verpflichtung, die Verschlechterung zweier Lebensraumtypen zu verhindern, nicht nach. Dies betrifft insbesondere magere Mähwiesen und Bergmähwiesen. Diese Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund von nicht nachhaltigen Agrarpraktiken, an verschiedenen Standorten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden. Zudem hat es Deutschland versäumt, den Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen zu überwachen und eine angemessene rechtliche Garantie zu ihrem Schutz bereitzustellen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren.

Der NABU begrüßte die Entscheidung der Kommission. „Lebendige Wiesen und Weiden sind für unsere Artenvielfalt so wichtig wie die Regenwälder Südamerikas. Doch Deutschland hat es jahrzehntelang zugelassen, dass wertvolle Wiesen verschwanden und heute nur noch Graswüsten sind. Damit wurde das Rückgrat unserer Artenvielfalt systematisch zerstört“, kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Ebenso erging ein Aufforderungsschreiben an Deutschland, in dem Brüssel das Land ermahnt, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen (Nitrat-Richtlinie, Richtlinie 91/676/EG). Im Juni 2018 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, indem es ein Aktionsprogramm, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hatten, nicht überarbeitet hatte. Die Folgemaßnahmen Deutschlands haben die vom Gerichtshof festgestellten Mängel, die unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen umfassen, nicht vollständig behoben (EU-News vom 13.06.2019).

Miller kritisierte: „Diese Flickschusterei beim Düngerecht ist hochgradig peinlich. Mit ihrer Untätigkeit schadet die Bundesregierung nicht nur unserem Grundwasser, sondern auch den Insekten. Und den Landwirten fehlt weiterhin jede Rechts- und Planungssicherheit.“

Die Kommission beschloss außerdem, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln aufgrund von Mängeln bei der Umsetzung von EU-Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Richtlinie 2010/63/EU) in nationales Recht. In Bereichen wie Inspektionen, Sachkunde und Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Projektanträgen bleibt das deutsche Recht unzureichend und einige Bestimmungen fehlen gänzlich.

Darüber hinaus entschied die Kommission, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland, Österreich, die Slowakei, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich zu richten und darin die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Energieeffizienzvorschriften (Energieeffizienzrichtlinie, Richtlinie 2012/27/EU) in nationales Recht einzufordern.

Auch richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Deutschland, weil das Land ein Urteil des Gerichtshofs der EU (Kommission/Deutschland, Rechtssache C-668/16) nicht befolge. Im Dezember 2015, hat die Kommission beschlossen, Deutschland wegen der Verwendung eines verbotenen Treibhausgases als Fahrzeugkältemittel vor dem Gerichtshof zu verklagen (EU-News vom 04.10.2018). [aw]

Übersicht aller Vertragsverletzungsverfahren für Juli 2019   
Reaktion des NABU   

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