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Zahlreiche Staaten wegen Vertragsverletzungen angeklagt
EU-News | 26.07.2024
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Zahlreiche Staaten wegen Vertragsverletzungen angeklagt

Paragrafenzeichen vor blauer Europaflagge (als Mittelpunkt des Europasternenkreises)
© AdobeStock / nmann77

Wasser, Abfall, Luftqualität … es gibt wieder einige Missstände bei der Umsetzung von EU-Recht. Belgien (Nitrat), Griechenland (Abwasser) und Frankreich (Trinkwasser, Lärm) hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, da die ersten Schritte im Vertragsverletzungsverfahren nicht fruchteten. Auch Deutschland wird verklagt – allerdings im Sozialbereich.

Aufforderungsschreiben sind der erste Schritt im Vertragsverletzungsverfahrung (VVV) der EU-Kommission gegen die Mitgliedstaaten – eine Art „erste Mahnung“, weil zum Beispiel Fristen nicht eingehalten wurden oder die Umsetzung von EU- in nationales Recht unzureichend war.

Die Aufforderungsschreiben erhielten im Juli:

  • die Niederlande, Österreich und Slowenien mit der Aufforderung zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie;
  • die Niederlande wegen Verstoßes gegen die Vogelschutzrichtlinie zum besseren Schutz der Uferschnepfe;
  • Slowenien wegen unzureichender Umsetzung der Aarhus-Konvention, die einen umfassenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gewährleistet;
  • Italien, weil es die Abfallrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Überhaupt gibt es besonderen Nachholbedarf im Abfallbereich: Alle (!) Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Zielvorgaben für die Sammlung und das Recycling von Abfällen einzuhalten. Auch Deutschland hat ein Aufforderungsschreiben erhalten.

Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Finnland und Schweden haben zudem für 2020 das 50-Prozent-Ziel in Bezug auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen (wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas) nicht erreicht.

Ungarn bekam Aufforderungsschreiben zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen und eine „nachdrückliche“ Aufforderung, den Standpunkt der Union zu EU-internen Schiedsverfahren im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta nicht zu untergraben und sich an die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu halten.

Schritt 2 im VVV: Stellungnahmen

Der zweite Schritt im VVV ist eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“, wenn die Reaktion auf die bereits ergangenen Aufforderungsschreiben von den Ländern nicht ausreichen. Weiter vorangeschrittene Vertragsverletzungsverfahren: 

  • Kommission fordert die Slowakei auf, für eine ordnungsgemäße Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser zu sorgen;
  • Kommission fordert Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Vorschriften über mittelgroße Feuerungsanlagen auf;
  • Kommission fordert Rumänien auf, seine Abfallbehandlung zu verbessern.

Klagen im Umweltbereich vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Belgien, Griechenland und Frankreich

Der letzte Schritt des VVV ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es drohen empfindliche Strafzahlungen, wenn EU-Recht nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird, da die Tagessätze hoch sind und sich bis zum Abstellen der Mängel erheblich summieren können.

Belgien wird wegen unzureichender Maßnahmen gegen Verunreinigung durch Nitrat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.

Griechenland muss sich wegen mangelnder Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser verantworten.

Frankreich hat zwei Klagen am Hals: Nichteinhaltung der Trinkwasserrichtlinie und unzureichende Lärmaktionspläne.

Soziales: Klage gegen Deutschland wegen bayrischen Systems für Familienleistungen

Deutschland wird ebenfalls vor dem EuGH verklagt, allerdings nicht im Umweltbereich, sondern wegen des bayrischen Systems für Familienleistungen mit Kürzungen beim Kindergeld von im Ausland lebenden Familienangehörigen. Diese Verletzung der Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt aus Sicht der EU-Kommission eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar. Bayern hat im Jahr 2018 ein neues System für Familienleistungen für Einwohner Bayerns mit Kleinkindern (bis zu drei Jahren) eingeführt. Nach diesem System erhalten EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten unter denen in Bayern liegen, niedrigere Leistungen. 

Auch wegen der Nichtumsetzung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit steckt Deutschland in einem VVV und bekam eine mit Gründen versehene Stellungnahme. [jg]

 

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission verklagt Deutschland wegen Regeln zu Familienleistungen für mobile EU-Arbeitnehmer in Baye

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