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Zum Fest: Biodiversitäts-Allerlei à l'Européenne
EU-News | 18.12.2020
#Biodiversität und Naturschutz

Zum Fest: Biodiversitäts-Allerlei à l'Européenne

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c. Pixabay

Eigentlich hätte 2020 das "Superjahr der Biodiversität" werden sollen - doch dann kam Corona. Die Pandemie macht mehr als deutlich, dass Artensterben und Lebensraumverluste, der Klimawandel und die Gesundheitskrise zusammenhängen. Hier ein Potpourri über Biodiversitätsdaten und schwindende Vielfalt, zivilgesellschaftliche Kämpfe gegen Entwaldung und ein kleiner politischer Ausblick über Renaturierung zu Lande und zu Wasser.

Rote Liste dokumentiert Artenschwund, Wisentherden wachsen aber

Die Weltnaturschutzunion hat letzte Woche eine weitere Aktualisierung der Roten Liste veröffentlicht. Demnach nehmen die negativen Gefährdungskategorien weiter zu: Die jüngste Rote Liste enthält 128.918 Arten, von denen inzwischen 35.765 bedroht sind. Insgesamt 902 Arten sind ausgestorben (extinct - EX), vom Aussterben bedroht (critically endangered - CR) sind 7.762, stark gefährdet (endangered - EN) 13.285. Gefährdet (vulnerable - VU) sind 14.718 Arten, potenziell gefährdet (near Threatened - NT) 7.644. Immerhin gelten 66.469 Arten als nicht gefährdet (least concern -LC) und die Population des Europäischen Wisent (Bison bonasus) hat sich erholt. Allerdings wurden 31 Arten in dieser Untersuchungsperiode gar nicht mehr aufgefunden und gelten als ausgestorben. "Der Europäische Wisent und fünfundzwanzig weitere Arten, deren Erholung in der heutigen Aktualisierung der Roten Liste der IUCN dokumentiert ist, zeigen die Kraft des Naturschutzes", sagte Dr. Bruno Oberle, Generaldirektor der IUCN. Doch die Schutzbemühungen müssten dringend ausgeweitet werden. Um globale Bedrohungen wie nicht-nachhaltige Fischerei [30 Prozent der Hai- und Rochenarten sind vom Aussterben bedroht], Landrodung für die Landwirtschaft und invasive Arten zu bekämpfen, müsse der Naturschutz weltweit stattfinden und in alle Bereiche der Wirtschaft integriert werden. Echte, messbare Verpflichtungen bei der Formulierung und Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens für die Zeit nach 2020 seien notwendig. Die UN-Biodiversitätskonferenz war coronabedingt in diesem Jahr ausgefallen und soll 2021 stattfinden. "Die Schutzerfolge in der (...) Aktualisierung der Roten Liste sind der lebende Beweis dafür, dass die Welt sich ehrgeizige Ziele für die biologische Vielfalt setzen und diese auch erreichen kann", sagte Dr. Jane Smart, Global Director der IUCN-Biodiversitätsschutzgruppe.

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#Together4forests – Rekordzahl von EU-Bürger*innen gegen Entwaldung

Eine bahnbrechende Zahl von 1.193.652 Einsendungen für die öffentliche Konsultation der EU zum Thema Entwaldung wurde am Montag an die Europäische Kommission übergeben, meldet der WWF. Alle fordern ein starkes EU-Gesetz, damit Produkte in Zukunft weder zur Zerstörung von Wäldern und anderen Ökosystemen beitragen noch zu Menschenrechtsverletzungen führen. Mit über einer Million Unterschriften ist dies die größte öffentliche Konsultation zu Umweltthemen in der Geschichte der EU und die zweitgrößte überhaupt. Die Unterschriften wurden von Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, zuständig für den Europäischen Green Deal, und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in einer Online-Veranstaltung entgegengenommen. Der Boden vor dem Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission war mit 1.193 Laternen geschmückt, die jeweils für 1.000 Menschen standen, die die Petition unterschrieben hatten.

Ester Asin, Direktorin des European Policy Office des WWF, sagte: "Zu lange wurde den Bürgern die Last aufgebürdet, herauszufinden, ob ihr Einkauf zur Entwaldung beigetragen hat. Dieser Aufruf von über einer Million Menschen kann nicht ignoriert werden. Die EU hat es in der Hand, die Zerstörung der Wälder und anderer Natur, wie zum Beispiel Grasland, zu stoppen. Sie kann dies tun, indem sie ein neues Gesetz verabschiedet, das Produkte, die mit der Zerstörung der Natur in Verbindung stehen, vom EU-Markt - und von den Tellern der Bürger - verschwinden lässt!". Die öffentliche Konsultation der Kommission "Entwaldung und Zerstörung von Wäldern – Verringerung der Auswirkungen von in der EU verkauften Erzeugnissen" endete am 10. Dezember.

Der Umweltrat hat in seiner letzten Sitzung unter deutscher Ratspräsidentschaft (EU-News vom 18.12.2020) ebenfalls über Entwaldung diskutiert, wobei dieser Tagesordnungspunkt unter "Sonstiges" lief. Die französische Delegation hat mit Unterstützung der italienischen Vertreter*innen eine sogenannte "information note" eingereicht, in dem sie bekräftigt, die EU-Kommission bei einem ehrgeizigen Gesetzesvorschlag unterstützen zu wollen, in Verbindung mit dem neuen EU-Klimagesetz und wie in der Biodiversitätsstrategie und der Farm2Fork-Strategie angelegt. Das Ziel müsse ein Stop der Waldverluste bis 2030 sein. Die französische Delegation betonte, dass bestehende und zukünftige Handelsabkommen zwischen der EU und ihren externen Partnern nicht zu einem Anstieg der importierten Entwaldung führen dürften und dazu beitragen müssten, die Entwaldung in diesen Partnerländern zu reduzieren. Maßnahmen für das Ziel einer "Null-Abholzung" müssten intesiviert werden und zwar in Bezug auf Regierungsführung, Transparenz, die Überwachung der Verpflichtungen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit.

Renaturierung und neue Schutzgebiete – heiße Themen auf der Naturschutzagenda

Bis zum 2. Dezember hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Fahrplan für die Wiederherstellung von Natur zu kommentieren; Umweltverbände haben sich mit einer Stellungnahme positioniert (EU-News 06.11.2020). Denn 2021 steht diesbezüglich einiges auf der Tagesordnung, zum Beispiel die Annahme des Fahrplans durch die Kommission im vierten Quartal 2021. Da das bisherige freiwillige Ziel der Wiederherstellung von Ökosystemen nicht erreicht wurde, ist auch aus Sicht der Umweltverbände dringend ein legislativer Ansatz erforderlich. Das Europäische Umweltbüro (EEB) und andere Verbände fordern hierfür sowohl quantifizierbare gebietsbezogene Ziele als auch zusätzliche qualitative Kriterien für eine möglichst breite Abdeckung. Mindestens 15 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU müssten so bis 2030 wiederhergestellt werden. Ein weiteres Mindestziel aus Sicht des EEB ist, bei 15 Prozent der Flüsse einen freien Durchfluss zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssten ihre Pläne zudem innerhalb einer klaren Frist erstellen, damit die Umsetzung rasch beginnen kann. Vor allem müssen Renaturierungsmaßnahmen langfristig angelegt, hochwertig sein und zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation vor Ort beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtende Wiederherstellungspläne erstellen, in denen sie Renaturierungsmaßnahmen festlegen, die eine Vielzahl von Ökosystemen auf ihrem Hoheitsgebiet abdecken.

Der am 20. Mai von der EU-Kommmission vorgelegte Entwurf einer EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (EU-News 20.05.2020) enthält folgende Ziele:

  • Schutzgebietsziele:
    • 30 Prozent der EU-Landfläche und 30 Prozent der EU-Meeresfläche unter gesetzlichem Schutz,
    • davon 1/3 unter strengem Schutz (10 Prozent)
  • Schutzgebiete werden ein kohärentes transeuropäisches Naturnetzwerk
  • Schutzgebiete werden effektiv verwaltet, mit klaren Erhaltungszielen und -maßnahmen
  • Schutzgebiete werden in angemessener Weise überwacht
  • bis Ende 2021 gibt es Kriterien und Leitlinien, die von der Kommission vorgelegt und mit den Mitgliedstaaten vereinbart werden
  • Finanzierung steht

Da der Europäische Rat die in dem Entwurf enthaltenen Ziele grundsätzlich gebilligt hat (Pressemitteilung 24.10.2020), wird es im Detail zwar noch Debatten geben, aber das Signal sollte klar sein. Die EU-Kommission plant folgenden Zeitablauf und Überprüfungsprozess:

  • 2021: Kriterien für zusätzliche Ausweisung und strengen Schutz mit Mitgliedstaaten vereinbaren;
  • 2022: Auf Ebene der Mitgliedstaaten:
    • Überprüfung bestehender nationaler Schutzgebiete,
    • Zusagen/Verpflichtungen für zukünftige Ausweisungen,
    • Zusagen/Verpflichtungen werden auf biogeografischer Ebene diskutiert, mit Inputs von relevanten Arbeitsgruppen,
    • Mitgliedstaaten weisen neue Schutzgebiete aus;
  • erstes Halbjahr 2023: Diskussion und Überprüfung der Zusagen/Verpflichtungen auf Vollständigkeit und Kohärenz (durch EU-Kommission, Europäische Umweltagentur, Mitgliedstaaten, Interessengruppen);
  • Ende 2023: EU-Kommission bewertet den Fortschritt und entscheidet, ob neue Gesetzgebung notwendig ist, wenn der Fortschritt unzureichend ist.

Welche Gebiete hierbei zu priorisieren sind, was genau Wiederherstellung von Natur bedeutet - das sind Fragen, die auf Expert*innen-Ebene und in den Behörden bereits jetzt lebhaft diskutiert werden. Unter anderem geht es dabei um eine "technical note" für Auswahlkriterien und Leitlinien für geschützte Gebiete, die demnächst veröffentlicht werden soll.

Im Oktober hatte BirdLife zudem eine Stellungnahme mit Empfehlungen für eine EU-Vorreiterrolle bei den internationalen Verhandlungen im Rahmen des Übereinkommens über biologische Vielfalt abgegeben. Darin enthalten sind auch Forderungen für großangelegte Renaturierungsmaßnahmen. Die EU-Staats- und Regierungschef*innen fanden am 10. Dezember in ihren Schlussfolgerungen jedenfalls nur folgenden Wortlaut: "Der Europäische Rat sieht im Vorfeld der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, die nächstes Jahr in China ausgerichtet wird, einer Intensivierung der internationalen Bemühungen um den Schutz der biologischen Vielfalt erwartungsvoll entgegen."

International bleibt vieles auch wegen der Pandemie noch unkonkret

Auf internationaler Ebene soll der globale Rahmen für Biodiversitätsschutz (UN-Konferenz zum Übereinkommen über biologische Vielfalt - CBD) geplant im 2. Quartal 2021 beschlossen werden - allerdings hoffen Experten (NABU-Blog "EU-Naturschutzpolitik: Ein Jahresrück- und Ausblick"), dass er überhaupt noch 2021 noch stattfinden kann. Das ist nämlich bisher noch unklar. Neben den Unbilden der Covid-19-Pandemie scheint Brasilien hinter den Kulissen die Finanzierung der Konferenz auszubremsen (EurActiv 25.11.2020). Der Haushalt müsse aber vor dem 1. Januar 2021 stehen, damit das CBD-Büro sicher weiterarbeiten kann. Staatschef Bolsonaro steht nicht gerade in dem Ruf, ein progressiver Umweltschützer zu sein, darüber hinaus wird seiner Regierung vorgeworfen, Gewalt gegen Indigene auszuüben.

Dabei ist längst klar, dass die Biodiversitätskrise, die Klimakrise und die Gesundheitskrise zusammenhängen. Die Zeit drängt, dass sich die internationale Gemeinschaft wirksam um Lösungen kümmert. Einen kleinen Baustein beitragen will das Bundesumweltministerium (BMU): Mit insgesamt 35 Millionen Euro aus Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative unterstützt das BMU Partnerländer dabei, negative Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die biologische Vielfalt zu mindern und gleichzeitig zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung beizutragen. Die "Biodiversity Finance Initiative" soll dabei helfen, COVID-19 bedingte Finanzierungslücken zum Schutz der biologischen Vielfalt auszugleichen. Die "Indigenous Peoples' and Community Conserved Territories and Areas Global Support Initiative" wird gefördert, um die besonders gefährdete indigene Bevölkerung in 45 Partnerländern beim Kampf gegen Corona und für mehr Naturschutz zu unterstützen. Beide Initiativen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) durchgeführt. Die Bundesregierung will damit nach eigenen Angaben auf dem Weg zur 15. Vertragsstaatenkonferenz für biologische Vielfalt (CBD) im kommenden Jahr ihr Engagement zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu einer besseren Pandemieprävention unterstreichen.

Der noch bis 2019 im Weltbiodiversitätsrat aktive Agrarbiologe Josef Settele (Artikel Leipziger Volkszeitung) jedenfalls weiß: „Der Mensch ist der Verursacher der Triple-Krise. In seiner Verantwortung liegt es, sie zu verhindern.“ [Juliane Grüning]

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Zur Bedeutung der Artenvielfalt

Paul Smith, Generalsekretär von Botanic Gardens Conservation International (BGCI) zur Roten Liste der IUCN: "Eichen gehören zu den charismatischsten Bäumen, und sie sind auch Schlüsselarten in den Lebensräumen, die sie besetzen. Mehr als 2.300 Vogel-, Moos-, Pilz-, Insekten-, Flechten- und Säugetierarten nutzen einheimische Eichen in Großbritannien als Nahrung und Unterschlupf, und dasselbe gilt für die 113 Eichenarten, die jetzt vom Aussterben bedroht sind. Der Verlust von nur einer dieser Baumarten hat katastrophale Folgen für hunderte anderer Arten."

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Mehr grüne Städte in Europa

In den nächsten drei Jahren werden 13 europäische Länder zusammen daran arbeiten, die städtische Umwelt durch grüne Landschaftsgestaltung zukunftssicherer zu gestalten. Das meldet der Bund deutscher Baumschulen (BdB). Die internationale EU-Kampagne, die sich an Politik, Stadtplanung, Kommunen, Projektentwickler*nnen und andere Fachleute wendet, startet im Januar 2021 und läuft bis Ende 2023. Zusammen mit der zunehmenden Urbanisierung träten in den dreizehn teilnehmenden Ländern wachsende Gesundheitskosten und Klimabedenken aufgrund von Stürmen, Hitze, Dürre und starken Regenfällen auf. Bäume und andere Pflanzen seien zwar nicht die Komplettlösung, aber ein sehr kostengünstiger Teil davon. Die Erweiterung durch Bäume, Parks, Dachgärten und grüne Wände im Lebensumfeld biete "schnelle, spezifische und messbare Lösungen für viele Probleme", die in europäischen Städten bestehen. Weiterlesen

EU-Parlament und Biodiversität

Das EU-Parlament will 2021 seinen eigenen Bericht zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verabschieden.
Nach langwierigen Diskussionen soll es einen Bericht mit Federführung unterschiedlicher Ausschüsse für einzelne Kapitel geben, nämlich Umweltausschuss (ENVI), Landwirtschaftsausschuss (AGRI) und der Ausschuss für internationalen Handel (INTA). Der ENVI-Ausschuss kümmert sich unter anderem um den strengen Schutz, das Ziel von 30 Prozent geschützten Gebieten und für die Definition ökologischer Grundsätze für Baumpflanzungen. Der AGRI wird die ausschließliche Zuständigkeit für die Forstwirtschaft und das Pestizidziel innehaben. Die Zuständigkeit für das Ziel von 10 Prozent Landschaftselementen mit hoher Diversität auf landwirtschaftlichen Flächen wird zwischen ENVI und AGRI geteilt. Der Zeitplan:

  • 14. Januar: Prüfung des Berichtsentwurfs und öffentliche Anhörung im ENVI-Ausschuss
  • 22. Januar: Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen
  • 23. März: Abstimmung im ENVI-Ausschuss
  • April: Abstimmung im Plenum

Wildnis in Deutschland?

Ein Bündnis von 19 namhaften Naturschutzorganisationen hat Anfang Dezember seine „Agenda für Wildnis“ vorgestellt. Darin appelliert die Initiative Wildnis für Deutschland an verschiedene politische Ressorts, ihren Beitrag für mehr Wildnis in Deutschland zu leisten. Die Bundesregierung hat ihr selbst gestecktes Ziel, bis 2020 auf zwei Prozent der Landesfläche große Wildnisgebiete auszuweisen, deutlich verfehlt. Gerade einmal 0,6 Prozent sind bislang erreicht. Weiterlesen

Pflanzenvielfalt in Deutschland schwindet

Die Pflanzenvielfalt in Deutschland ist auf dem Rückzug, meldet das Bundesamt für Naturschutz, das Mitte Dezember die bisher umfassendste Auswertung des Vorkommens von Gefäßpflanzen in Deutschland vorgelegt hat. Die Studie zeige schleichenden Biodiversitätsverlust in den letzten 60 Jahren und Rückgänge bei über 70 Prozent der mehr als 2.000 untersuchten Pflanzenarten. Dafür nähmen vom Menschen eingeführte Pflanzenarten (Neophyten) zu, heißt es in der gemeinsame Pressemitteilung mit dem Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv). 29 Millionen Daten zur Verbreitung von Gefäßpflanzen seien in die Analysen eingeflossen. Beteiligt waren Forschende von iDiv, der Universitäten Jena, Halle und Rostock, des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) sowie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter enger Beteiligung der oberen Naturschutzbehörden aller 16 Bundesländer. Weiterlesen

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Vielfalt macht glücklicher

Die Wissenschaft hat festgestellt...: Eine hohe biologische Vielfalt in der näheren Umgebung ist für die Lebenszufriedenheit genauso wichtig wie das Einkommen. Das berichten Wissenschaftler*innen von Senckenberg, des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) und der Universität Kiel aktuell in „Ecological Economics“. Sie haben erstmals europaweit gezeigt, dass die individuelle Lebenszufriedenheit mit der Vielfalt der Vogelarten im Umfeld korreliert. Zehn Prozent mehr Vogelarten im Umfeld steigern die Lebenszufriedenheit der Europäer*innen demnach mindestens genauso stark wie ein vergleichbarer Einkommenszuwachs. Naturschutz sei daher eine Investition in menschliches Wohlbefinden, so die Forscher*innen. Weiterlesen

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#Biodiversität und Naturschutz #Chemikalien #EU-Umweltpolitik #Kreislaufwirtschaft #Mobilität #Wasser und Meere

Deutschland tut nicht genug zur Verhütung schwerer Chemieunfälle

Die EU-Kommission hat wieder Missstände bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht angeprangert. Die Vertragsverletzungsverfahren im Dezember reichen von Abfallrecht über Naturschutz- bis Wasserrecht. Deutschland, Estland und Polen haben die Rechtsvorschriften zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen nicht vollständig umgesetzt....