Klimaneutrale EU, Biodiversitätsstrategie und mehr vom Umweltrat
Angesichts steigender Neuinfektionen in der Coronapandemie war es gar nicht so sicher, dass die Umweltminister*innen tatsächlich persönlich in Luxemburg Entscheidungen treffen würden, aber dann waren am Freitag (23.10.) doch die meisten EU-Mitgliedstaaten politisch vertreten. Beschlüsse können nämlich nicht via Bildschirm getroffen werden, sondern nur in Anwesenheit oder - komplizierter - im Nachgang schriftlich.
Klimaneutralität bis 2050, EU-Reduktionsziel 2030 im Dezember
Der Rat hat sich auf eine sogenannte "partielle allgemeine Ausrichtung" verständigt und damit das EU-Klimagesetz gestärkt. Das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050, das vom Europäischen Rat im Dezember 2019 gebilligt wurde, ist damit nicht mehr nur Bekenntnis, sondern kann rechtlich verankert werden. Das weiter umstrittene Reduktionsziel für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen für 2030 wird allerdings erst im Dezember endgültig beschlossen, insofern ist der Beschluss nur partiell. Einem erhöhten Klimaschutzziel steht noch einiges im Wege, wobei aber die Tendenz in Richtung minus 55 Prozent im Vergleich zu 1990 geht. Die zögerlichen Staaten scheinen noch mehr finanzielle Absicherung und Ausgleichszusagen zu benötigen, es dürften einige bilaterale Gespräche vor dem entscheidenen Europäischen Rat erfolgen.
Der partielle Beschluss beziehungsweise Nicht-Beschluss zum Klimaziel folgt der jüngsten Stellungnahme des Parlaments, in der eine Anhebung des EU-Klimaziels für 2030 auf 60 Prozent der Emissionssenkungen gefordert wurde (EU-News 08.10.2020). Der Direktor des Climate Action Network (CAN) Europe Wendel Trio sagte nach der öffentlich online ausgetragenen Debatte: "Eine große Mehrheit der EU-Länder unterstützt bereits eine Erhöhung des Klimaziels auf mindestens 55 Prozent. Noch besser: Die Umweltminister Dänemarks und Schwedens haben heute ihre Unterstützung für eine Verringerung der Emissionen um 65 Prozent im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zum Ausdruck gebracht, gefolgt von Finnland, das ein Ziel von 60 Prozent unterstützt." Trio mahnte, dass diejenigen EU-Länder, die noch nicht mit höheren Klimaambitionen an Bord sind, die Zeichen der Zeit erkennen müssten. Höhere Klimaziele seien der einzige Weg, um die eskalierenden wirtschaftlichen Kosten unzureichender Klimaschutzmaßnahmen zu senken.
Billigung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Außerdem wurden die in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 enthaltenen Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur in den Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt angenommen. Das ist nicht automatisch eine Annahme des kompletten EU-Kommissionsvorschlagstextes, aber doch ein starkes Bekenntnis der "Entschlossenheit der EU, bei der Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise und der Entwicklung eines ehrgeizigen neuen globalen Biodiversitätsrahmens der Vereinten Nationen auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt im Jahr 2021 mit gutem Beispiel voranzugehen". Nach eigenen Worten ist der Umweltrat "zutiefst besorgt über den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt".
Die deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte: "Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und des globalen Naturschutzes ist von wesentlicher Bedeutung, um neuen Infektionskrankheiten vorzubeugen. Als Ratspräsidentin freue ich mich darüber, dass wir heute einstimmig eine Einigung über die Intensivierung unserer Bemühungen zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt erzielt haben." Auch EU-Umweltkomissar Virginijus Sinkevičius freute sich über das Bekenntnis des Rates und bedankte sich bei der deutschen Ratspräsidentschaft sowie "Svenja and her team" für die harte Arbeit und das "ausgewogene und umfassende Ergebnis".
Der Rat bekräftigte außerdem "die dringende Notwendigkeit, diese Ziele vollständig in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und bei der kohärenten Umsetzung der EU-Maßnahmen in diesen Bereichen einzubeziehen". Wie das mit den vor kurzem getroffenen halbgaren Entscheidungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik GAP (EU-News 21.10.2020) zusammenpasst, ist beobachtenden Nichtregierungsorganisationen allerdings schleierhaft. Der Umweltrat jedenfalls begrüßte ausdrücklich, dass gleichzeitig mit der EU-Biodiversitätsstrategie die Strategie "Vom Hof auf den Teller" (Farm2Fork) veröffentlicht wurde. Vielleicht erhofft er sich damit eine korrigierende Wirkung.
Demzufolge reagierte der NABU auf das deutliche Bekenntnis der Mitgliedstaaten zum Schutz der Biodiversität auch mit "getrübter Freude", da die Agrarminister*innen kurz zuvor den neuen Masterplan zur Rettung der biologischen Vielfalt mit ihrer GAP-Entscheidung "sabotierten". Ein wesentlicher Streitpunkt sei zum Beispiel der Raum, der künftig für die Natur auf Wiesen und Feldern zur Verfügung stehen soll. Die EU-Biodiversitätsstrategie sieht dies auf zehn Prozent der Agrarflächen vor, der Agrarat wolle dies aber lediglich auf fünf Prozent der Fläche zulassen. Ähnlich äußerte sich Friends of the Earth Europe (FoEE). Grundsätzlich seien die Schlussfolgerungen zu begrüßen, allerdings müsse es rechtsverbindliche Ziele und eine kohärente und wirksame Umsetzung in allen Sektoren geben. Nicht zuletzt der Bericht über den Zustand der Natur (EU-News 20.10.2020) müsse die EU motivieren, biologische Vielfalt in den Mittelpunkt der grünen Erholung zu stellen, sowohl innerhalb der EU als auch innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten weltweit.
Im Absatz 19 der Schlussfolgerungen zu Biodiversität ist ein deutlicher Bezug zur Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung zu sehen - die herausragende Rolle der Süßwasserbiodiversität wird betont. Der Rat wünscht eine genaue Definition zu Urwäldern und alten Wäldern, damit diese EU-weit einheitlich geschützt werden können und begrüßt die geplante Aktualisierung der Bodenschutzrichtlinie. Gleichzeitig betont er das Subsidiaritätprinzip und dass alle Maßnahmen von den Mitgliedstaaten abgestimmt werden müssten.
Sonstiges: Chemikalien, Aarhus, Umweltaktionsprogramm und mehr
Die EU-Kommission hat dem Umweltrat außerdem folgende Mitte Oktober erschienenen Mitteilungen vorgestellt: die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, ihre Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Novellierungsvorschläge zur Änderung der Aarhus-Verordnung sowie für den Beschluss über das 8. Umweltaktionsprogramm. Aus Zeitmangel wurden diese Punkte nur angerissen. Während die deutsche Ratspräsidentschaft plant, den Zugang zu Gerichten zu verbessern und die Rüge an die EU, dass dies beispielsweise Umweltverbänden noch nicht ausreichend möglich ist, aus dem Weg zu räumen, also die Änderung der Aarhus-Konventionsumsetzung in der EU noch dieses Jahr zu schaffen, werden die Chemikalienstrategie und das 8. Umweltaktionsprogramm voraussichtlich frühestens unter portugiesischem Vorsitz konkreter behandelt. Was das Umweltaktionsprogramm angeht, das vor allem Vorschläge für die Umsetzung und Kontrolle des Europäischen Green Deal enthält, könnte es zumindest eine erste Orientierungsdebatte am 17. Dezember geben. Ob dieser Termin für den Umweltrat allerdings als Präsenzveranstaltung eingehalten werden kann oder als Videokonferenz mit anschließender schriftlicher Beschlussfassung stattfindet, ist momentan unklar. Für die Chemikalienstrategie ist in diesem Jahr zumindest der Start von Ratsarbeitsgruppen vorgesehen.
Neben dem Vorschlag der polnischen Delegation für Verbesserungen des EU-Emissionshandelssystems, um den Übergang zur Klimaneutralität in der EU voranzutreiben, ging es außerdem um Termine. Vom 8. bis 11. Dezember 2020 ist die achte Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo MOP‑8) geplant (Information Litauens). Am 25. Januar 2021 ist ein Gipfel zur Anpassung an den Klimawandel geplant (Information der Niederlande). Die niederländische Delegation unterrichtete die Minister*innen außerdem über das für den 15. April 2021 anberaumte Weltforum zur Kreislaufwirtschaft.
Wegen der Pandemie verspätet hat der Umweltrat außerdem die geänderte neue EU-Trinkwasserrichtlinie angenommen, geeinigt hatte man sich mit den anderen EU-Institutionen eigentlich schon im Februar (EU-News 19.02.2020). Wenn die formale Abstimmung auch im Parlament über die Bühne gegangen und der Text im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden ist, tritt die Richtlinie nach einer Frist von 20 Tagen in Kraft. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Einigung nach fünfjährigen Verhandlungen und hob die Errungenschaften hervor: Zugang zu Trinkwasser für alle EU-Bürger*innen sowie mehr Transparenz, EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen, eine Risikobewertung der Wasserversorgung und auch verschärfte Abweichungsregelungen. Die Bundesregierung müsse die Richtlinie dann schnellstmöglich in nationales Recht überführen. [jg]
Gesamtergebnisse/Pressemitteilung des Umweltrats mit weiteren Links
Partielle allgemeine Ausrichtung zum EU-Klimagesetz und zugehörige Pressemitteilung sowie Reaktion von CAN Europe
Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt und zugehörige Pressemitteilung sowie Reaktion vom NABU und von Friends of the Earth
Rede vom EU-Umweltkommissar mit mehr Informationen zu den "Sonstiges"-Punkten (englisch)
Pressemitteilung Umweltrat zur EU-Trinkwasserrichtlinie
BDEW-Pressemitteilung: BDEW begrüßt neue EU-Trinkwasserrichtlinie
Neues Forderungspapier zum Green Deal: Biodiversität und nachhaltige Lebensmittelsysteme
Mit dem - teilweise schon veröffentlichten - Maßnahmenbündel aus Biodiversitätsstrategie 2030, Farm-to-Fork-Strategie, Renaturierungsinitiative, Bodenschutzstrategie, Regulierung des Arten- und Wildtierhandels, Waldstrategie uvm. sowie der angemessenen Finanzierung muss die EU-Kommission für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sorgen, fordern zahlreiche Umwelt- und Naturschutzorganisationen unter dem Dach des DNR.
Das Forderungspapier ist Teil einer Serie zu zentralen Aspekten des Green Deal der EU-Kommission.