Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Annahme des 8. Umweltaktionsprogramms
EU-News | 14.04.2022
#Biodiversität und Naturschutz #Chemikalien #Emissionen #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft #Landwirtschaft und Gentechnik #Wasser und Meere

Annahme des 8. Umweltaktionsprogramms

Green Deal
© AdobeStock/RafMaster
Green Deal

Der Rat hat Ende März seinen Standpunkt zum 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) verabschiedet und damit den Rahmen für die EU-Umweltpolitik angenommen. Das 8. UAP soll die Umweltpolitik der EU bis 2030 leiten und mit dem europäischen Green Deal in Einklang bringen.

Das EU-Parlament und Rat hatten sich bereits Anfang Dezember 2021 auf die Eckpunkte geeinigt. Bereits Mitte März hatte das EU-Parlament grünes Licht gegeben (EU-Umweltnews vom 17.03.2022).

Das 8. UAP zielt darauf ab, den grünen Übergang auf gerechte und integrative Weise zu beschleunigen, wobei das langfristige Ziel für 2050 „Gut leben, innerhalb der planetarischen Grenzen" lautet.

Die sechs thematischen Ziele des 8. UAP betreffen die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an den Klimawandel, ein regeneratives Wachstumsmodell, das Streben nach Nullverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie die Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen von Produktion und Verbrauch.

Der Rat und das Parlament hatten sich unter anderem sich auf die Verringerung des materiellen und verbrauchsbezogenen Fußabdrucks der EU sowie die Verstärkung umweltfreundlicher Anreize und auch die schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen, insbesondere der Subventionen für fossile Brennstoffe, geeinigt. Außerdem ist nun im 8. UAP eine Halbzeitüberprüfung der Fortschritte bei der Verwirklichung der vorrangigen thematischen Ziele im Jahr 2024 vorzusehen. Im Anschluss an diese Überprüfung sollte die Kommission gegebenenfalls einen Legislativvorschlag zur Aufnahme eines Anhangs zum 8. UAP vorlegen, der eine Liste und einen Zeitplan der Maßnahmen für die Zeit nach 2025 enthält.

Umweltaktionsprogramme haben die Entwicklung der EU-Umweltpolitik seit den frühen 1970er Jahren gesteuert. Die Europäische Kommission legte am 14. Oktober 2020 ihren Vorschlag über ein Allgemeines Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union bis 2030 vor. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt das UAP nun in Kraft. [bv]

Beschluss Rat und EP zum 8. Umweltaktionsprogramm:

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-83-2021-INIT/de/pdf

EU-Kommission zum 8. UAP

https://ec.europa.eu/environment/strategy/environment-action-programme-2030_de

Das könnte Sie interessieren

Umweltrechtsgesetzbuch mit nebenliegendem Gerichtshammer
News | 07.04.2025
#EU-Umweltpolitik #Politik und Gesellschaft

Klagerechte bewahren – in Deutschland und der EU

Klagerechte von Umweltverbänden sind immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Vor der Bundestagswahl im Februar haben sich CDU und CSU etwa dafür ausgesprochen, das Verbandsklagerecht bei Infrastrukturvorhaben abzuschaffen. Dem steht die Aarhus-Konvention entgegen. ...