Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Klage: Deutschland muss blütenreiche Wiesen besser schützen
EU-News | 02.12.2021
#Emissionen #Wasser und Meere #Kreislaufwirtschaft #EU-Umweltpolitik #Landwirtschaft und Gentechnik #Chemikalien #Biodiversität und Naturschutz

Klage: Deutschland muss blütenreiche Wiesen besser schützen

Rubrik_Politik_und_Recht_.Pixabay_justitia-2597016_1920
© Pixabay/pixel2013
Justitia

Am Donnerstag hat die EU-Kommission ihr Dezemberpaket an Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht. Im Umweltbereich verklagt die Kommission Deutschland, Spanien und Rumänien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wiesen schützen, Nitrateinträge verringern und Umweltverschmutzung bekämpfen

Nach Ansicht der Kommission kommt Deutschland den Verpflichtungen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht nach, da es blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schütze. Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, die von Bedeutung für Bestäubungsinsekten, Bienen und Schmetterlinge, und im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt sind, wiesen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Brüssel zufolge haben sich beide Lebensraumtypen aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden.

Nach einem Aufforderungsschreiben 2019 und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme 2020 strengt die Kommission nun das Gerichtsverfahren an.

Auch Spanien wird verklagt, weil das Land nach Auffassung der Kommission keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Nitrat ergriffen hat. Es halte somit die Nitratrichtlinie nicht ein. Spanien habe zwar „einige begrenzte“ Fortschritte erzielt. Landesweit müsste es aber weitere Maßnahmen ergreifen, um eine Eutrophierung zu verhindern. Darüber hinaus sollte es nitratgefährdete Gebiete in sieben Regionen (Kastilien und León, Extremadura, Galicien, Balearische Inseln, Kanarische Inseln, Madrid und Gemeinschaft Valencia) überprüfen und weitere Gebiete ausweisen, so die Kommission in ihrer Begründung.

Als drittes EU-Land sieht sich Rumänien mit gleich zwei Klagen konfrontiert. Zum einen wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, zum anderen weil es kein Luftreinhalteprogramm hat. Im ersten Fall hat Rumänien nicht dafür gesorgt, dass drei Industrieanlagen mit einer gültigen Genehmigung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen betrieben werden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern. Im zweiten Fall hat Rumänien es versäumt, sein erstes nationales Luftreinhalteprogramm gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) zu verabschieden.

Aufforderungsschreiben zu Abfall, Abwasser, FFH-Richtlinie

Darüber hinaus gingen Aufforderungsschreiben der Kommission an Malta, Polen und die Slowakei. Sie werden aufgefordert, die EU-Vorschriften über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) einzuhalten.

Zypern wende zurzeit die Deponierichtlinie (Richtlinie 1999/31/EG) und die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) nicht korrekt an.

Frankreich solle seine nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie über die Prüfung bestimmter Auswirkungen von Plänen und Programmen auf die Umwelt (Richtlinie 2001/42/EG über die strategische Umweltprüfung) in Einklang bringen.

Außerdem ermahnt die Kommission Portugal, das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 umzusetzen und die Anforderungen der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zu erfüllen.

Mit Gründen versehene Stellungnahmen

Griechenland hält nach Einschätzung der Kommission bislang die EU-Vorschriften über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) nicht ein.

Frankreich wiederum müsse seine nationalen Rechtsvorschriften vollständig mit der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) in Einklang bringen.

Im Fischereibereich drängt die Kommission Griechenland, Kroatien, Italien, Zypern und Rumänien dazu, die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie (EU) 2014/89 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung sicherzustellen. In der Richtlinie wird ein gemeinsamer Ansatz für die EU-Länder zur Planung ihrer Meeresgebiete festgelegt. Die maritime Raumplanung zielt darauf ab, menschliche Tätigkeiten in Meeresgebieten so zu organisieren, dass verschiedene ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele erreicht werden.

EU-Kommission: December infringements package: key decisions 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

Von der Mahnung bis zur Klage: Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich

Der DNR-Steckbrief vom Juli informiert kompakt darüber, wie Vertragsverletzungsverfahren funktionieren, welche Verfahren Deutschland betreffen und wie es im europäischen Vergleich dasteht. Lesen Sie außerdem, wie sich die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht in den letzten Jahren verändert hat und was die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen sich für die Durchsetzung der EU-Gesetze vorgenommen hat.


Das könnte Sie interessieren